Bundestagsausschuss lehnt AfD-Vorstoß zu Einheimischenmodellen bei Bauland ab
Im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen findet ein Antrag der AfD-Fraktion zu Einheimischenmodellen bei der Vergabe von Bauland keine Mehrheit. Die Initiative zielt auf einen verlässlichen bundesweiten Rechtsrahmen für Kommunen, stößt aber bei den übrigen Fraktionen auf Widerstand, die keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene sehen.
Das Wichtigste
- Der Bundestagsausschuss lehnt am Mittwoch den AfD-Antrag zur bundesweit einheitlichen Regelung für Einheimischenmodelle bei der Baulandvergabe gegen alle anderen Fraktionen ab.
- CDU/CSU, Grüne und SPD betonen, dass Kommunen bereits ausreichend rechtliche Instrumente zur Baulandvergabe besitzen und für Einheimischenmodelle keine neue Bundesgesetzgebung nötig sei.
- Schätzungen zufolge wenden bereits 25 bis 40 Prozent der Kommunen Kriterien zur bevorzugten Baulandvergabe an ortsansässige Bevölkerungsteile an, wobei keine neuen Standards gefordert werden.
Ablehnung des Antrags und geforderter Rechtsrahmen
Wie Deutscher Bundestag mitteilte, weist der Ausschuss den Antrag der AfD-Fraktion am Mittwoch zurück; alle übrigen Fraktionen stimmen dagegen, nur die AfD votiert dafür.Die AfD verlangt von der Bundesregierung einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit Kommunen über sogenannte Einheimischenmodelle Bauland vergeben können. Nach ihren Vorstellungen sollen die Kriterien objektiv, transparent und nichtdiskriminierend ausgestaltet sein. Auch sozioökonomische Faktoren wie Einkommen und Vermögen sollen angemessen berücksichtigt werden, zudem soll eine dauerhafte Ortsbindung als wesentliches Kriterium zulässig sein.
Aus Sicht der AfD soll die Bundesregierung außerdem klarstellen, dass Kommunen bei knappen kommunalen Wohn- und Bodenressourcen den Schutz dauerhaft ortsansässiger Bevölkerungsteile sowie den Erhalt gewachsener örtlicher Gemeinschaften als legitime städtebauliche Zielsetzung verfolgen dürfen. Zusätzlich fordert die Fraktion Unterstützung bei der praktischen Umsetzung, etwa durch Musterrichtlinien, rechtskonforme Vertragsbausteine und Bindungsklauseln zur Sicherung der Eigennutzung.
In der Ausschussdebatte weist die AfD den Vorwurf einer "Einheimischenarisierung" zurück und betont, die Kriterien sollten unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten. Zugleich verweist sie auf einzelne Kommunen in Bayern, die solche Modelle bereits anwenden, sieht aber kein bundesweit einheitliches Modell.
Fraktionen sehen keinen zusätzlichen Bundesbedarf
CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen vertreten im Ausschuss die Auffassung, dass Kommunen bereits heute über die nötigen Grundlagen und Instrumente verfügen, um Einheimischenprojekte umzusetzen. Nach Ansicht der Union sind die rechtlichen Grundlagen klar definiert; wer ein solches Projekt vor Ort wolle, könne es durchführen.Die Grünen lehnen den Vorstoß ebenfalls ab und bezeichnen ihn als Ablenkungsmanöver, das keine bezahlbare Wohnung schaffe. Sie werfen der AfD vor, ein funktionierendes Instrument der Baugrundvergabe politisch zu missbrauchen, und verweisen darauf, dass die Ursachen der Wohnraumknappheit aus ihrer Sicht in Spekulation, fehlendem Sozialwohnungsbau und stark steigenden Mieten liegen.
Auch die SPD erklärt, Vergabekriterien dieser Art seien in Deutschland seit Jahren gängige Praxis. Bei hoher Nachfrage nach Bauland seien entsprechende Kriterienkataloge Standard; nach Schätzungen hätten bereits 25 bis 40 Prozent der Kommunen solche Modelle angewendet.
Die Linke weist den Antrag ebenfalls zurück und verbindet ihn mit grundsätzlicher Kritik an der politischen Stoßrichtung der AfD. Aus ihrer Sicht sollte Boden stattdessen nur in Form von Erbbaurechten vergeben werden.
In unserer früheren Berichterstattung über kommunale Reformen und Maßnahmen gegen Wohnraummangel haben wir Beispiele aus deutschen Städten beleuchtet – von der Umwandlung leerstehender Büroflächen in Wohnraum bis hin zu lokalen Förder- und Steuerinstrumenten. Dabei ging es auch um eine Bundestagsdebatte, in der ein Vorstoß zur erleichterten Umnutzung von Büros zu Wohnungen abgelehnt wurde, inklusive Diskussionen über finanzielle Anreize, Regulierung und mögliche steuerliche Hebel.
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