Bundesregierung grenzt Beschaffung von Kleinstdrohnen für die Bundeswehr ein
Die Bundesregierung konkretisiert den Einsatz handelsüblicher Kleinstdrohnen bei der Bundeswehr und verknüpft deren Beschaffung mit engen Sicherheitsvorgaben. Zugleich verweigert sie Angaben zu Ausbildungszahlen und zu Inhalten einer internen Beschaffungsliste mit Verweis auf staatliche Sicherheitsinteressen.
Das Wichtigste
- Die Bundesregierung erlaubt den Kauf handelsüblicher Kleinstdrohnen für die Bundeswehr nur bei klar nachgewiesenen, nicht sicherheitsrelevanten Anforderungen.
- Sicherheitsvorgaben verlangen Offline-Betrieb, Funktionsfähigkeit ohne Konten oder Herstellerverifizierung und Einsatz ausschließlich für Informationen der Einstufung „OFFEN“.
- Details zu Ausbildungszahlen oder zur White-List und ihren Drohnenherstellern bleiben aus Geheimhaltungsgründen zurückgehalten, um Risiken für Bundeswehr und Produktion zu minimieren.
Sicherheitsvorgaben für Beschaffung und Einsatz
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, legt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion dar, dass handelsübliche Drohnen, also small Unmanned Aircraft Systems, nur dann beschafft werden, wenn sicherheitsrelevante Anforderungen nachweislich nicht bestehen.Nach Angaben der Bundesregierung werden Sicherheitsanforderungen überall dort konsequent priorisiert, wo der Verwendungszweck, die Verarbeitung schutzbedürftiger Informationen oder konkrete Risiken für die nationale Sicherheit dies erfordern. Handelsübliche sUAS kommen demnach ausschließlich für Verwendungszwecke in Betracht, die weder besondere Anforderungen an die Informationssicherheit noch eine besondere Vertrauenswürdigkeit der Lieferkette verlangen.
Die Systeme sind nach diesen Vorgaben ausnahmslos nur für Informationen der Einstufung „OFFEN“ zulässig. Zudem muss ihr Betrieb zwingend ohne Internetverbindung erfolgen, und die Drohnen müssen ohne Nutzerkonten, Registrierungen oder Herstellerverifizierungen voll funktionsfähig sein. Ein Risiko, dass Bauteile oder Komponenten eigenständige Kommunikationskanäle zu nicht verbündeten Staaten aufbauen, kann die Bundesregierung allerdings nicht grundsätzlich ausschließen.
Geheimhaltung bei White-List und Ausbildungszahlen
Keine Auskunft erteilt die Bundesregierung, auch nicht in eingestufter Form, zur Zahl der im vergangenen Jahr in der Bundeswehr erworbenen Befähigungen zum Fliegen handelsüblicher Kleinstdrohnen sowie zur erwarteten Entwicklung in diesem Jahr. Zur Begründung heißt es, eine Offenlegung könne schutzwürdige Interessen des Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr beeinträchtigen.Ähnlich verweist die Bundesregierung auf Sicherheitsrisiken bei Fragen zu den konkreten Inhalten einer sogenannten White-List für die Beschaffung handelsüblicher Kleinstdrohnen aus flexiblen Haushaltsmitteln militärischer Dienststellen. Diese Liste wurde Ende Oktober 2023 eingerichtet und im Juni 2024 umfassend überarbeitet; Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Typfreigabe des Luftfahrtbundesamtes der Bundeswehr. Eine Veröffentlichung der dort geführten Drohnen und ihrer Produktionsländer würde nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Manipulationen bereits in der Produktion sowie einer Einflussnahme potenzieller Gegner auf Hersteller erhöhen.
In unserem früheren Beitrag zur Debatte um Agrardrohnen im Pflanzenschutz ging es um die Ablehnung eines AfD-Antrags im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Diskutiert wurden dabei Forderungen nach weniger Bürokratie, einer eigenen Unterkategorie „Agrardrohne“ und einer Förderung der Technikentwicklung, während andere Fraktionen vor Risiken wie Abdrift warnten und auf die EU-Zuständigkeit verwiesen. Damit blieb eine kurzfristige nationale Lockerung aus – und Hersteller sowie Betriebe müssen weiterhin auf europäische Entscheidungen warten.
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