Bundestagsausschuss lehnt AfD-Vorstoß zu Agrardrohnen in der Landwirtschaft ab
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weist einen AfD-Antrag zum erleichterten Einsatz von Agrardrohnen für Pflanzenschutzmittel zurück. Im Mittelpunkt der Vorlage stehen weniger Bürokratie, eine eigene Unterkategorie für Agrardrohnen und ein Förderprogramm für die Technikentwicklung.
Das Wichtigste
- Der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat lehnt am Mittwoch den AfD-Antrag zur Entbürokratisierung von Agrardrohnen ab.
- Union, SPD, Linke und Grüne argumentieren mit Risiken wie Abdrift und betonen die Zuständigkeit der EU für Agrardrohnenregulierung.
- Hersteller und landwirtschaftliche Betriebe müssen angesichts fehlender nationaler Lockerung weiterhin auf Ergebnisse der EU-Abstimmungen für den breiteren Drohneneinsatz warten.
Ausschussentscheidung und Inhalte des Antrags
Wie der Deutsche Bundestag (hib) berichtet, lehnt der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat den Antrag der AfD-Fraktion in seiner Sitzung am Mittwoch ab. Die Vorlage mit dem Titel „Landwirtschaftliche Innovation fördern, den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren“ zielt darauf, bürokratische Hürden beim Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutzmittel abzubauen.Vorgesehen ist unter anderem eine eigenständige, klar definierte und risikoadaptierte Unterkategorie „Agrardrohne“. Zudem enthält der Antrag ein Förderprogramm für die Entwicklung und Produktion der entsprechenden Technik.
Nach Darstellung der AfD-Fraktion könnte die Landwirtschaft vom Drohneneinsatz vor allem in Steillagen profitieren. Für den Antrag stimmt ausschließlich die AfD, während die Fraktionen von Union, SPD, Linken und Grünen ihn ablehnen.
Politische Einordnung und Auswirkungen für den Sektor
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen grundsätzlich sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für Drohnen in der Landwirtschaft. Mit Blick auf den Pflanzenschutz verweisen beide Fraktionen jedoch auf Risiken der Abdrift, durch die Pflanzenschutzmittel auf angrenzende Flächen gelangen könnten.Die Koalitionsfraktionen verweisen zugleich auf die Zuständigkeit der EU. Aus der Unionsfraktion heißt es, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sei derzeit damit befasst, das Thema auf EU-Ebene voranzubringen.
Damit bleibt der regulatorische Rahmen für Agrardrohnen vorerst ein europapolitisches Thema statt einer kurzfristigen nationalen Lockerung. Für Hersteller und landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das, dass eine mögliche Ausweitung des Einsatzes weiter von Abstimmungen auf EU-Ebene abhängt.
In unserer früheren Berichterstattung zum Bürokratierückbau in der Land- und Ernährungswirtschaft ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Betriebe und Verwaltung ab 2027 spürbar entlasten soll. Vorgesehen sind unter anderem längere Fortbildungsintervalle im Pflanzenschutz, vereinfachte Rückverfolgbarkeitsregeln für kleinere Lebensmittelunternehmen und der Abbau nationaler Meldepflichten über EU-Recht hinaus. Der Bundesrat unterstützte den Kurs grundsätzlich, drängte aber auf weitergehende Schritte – auch auf EU-Ebene.
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