SEC schlägt vor, die Vorschriften zur Offenlegung von Klimainformationen aufzuheben, während die Überprüfung der Berichtspflichten andauert

SEC schlägt vor, die Vorschriften zur Offenlegung von Klimainformationen aufzuheben, während die Überprüfung der Berichtspflichten andauert
SEC überdenkt Klimaregeln

Die Securities and Exchange Commission beabsichtigt, ihr klimabezogenes Offenlegungsrahmenwerk von 2024 nach mehr als zwei Jahren rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen über die Vorschriften wieder aufzuheben. Der Vorschlag eröffnet die Debatte über den Umfang der Befugnisse der Aufsichtsbehörde erneut und signalisiert eine umfassendere Überprüfung, wie sich Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen auf die Listungskosten und den Compliance-Aufwand auswirken.

Höhepunkte

  • Am 29. Mai schlug die SEC vor, die am 6. März 2024 verabschiedeten klimabezogenen Offenlegungsvorschriften nach landesweiter Kontroverse und rechtlichen Anfechtungen wieder aufzuheben.
  • Die SEC hatte die Durchsetzung der Vorschriften für 2024 bereits bis zur gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt und im März 2025 ihre Verteidigung zurückgezogen, wodurch das Gerichtsverfahren ruhend gestellt wurde.
  • Vorsitzender Paul S. Atkins erklärte, dass die Aufhebung darauf abzielt, die SEC-Offenlegungen an gesetzliche Grenzen und Wesentlichkeit anzupassen, was möglicherweise auf umfassendere Änderungen der U.S.-Berichtspflichten für Unternehmen hindeutet.

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Vorschlag zur Aufhebung und regulatorischer Kontext

Wie von der Securities and Exchange Commission berichtet, schlägt die Behörde am 29. Mai vor, die am 6. März 2024 unter dem Titel The Enhancement and Standardization of Climate-Related Disclosures for Investors verabschiedeten klimabezogenen Offenlegungsvorschriften vollständig aufzuheben.

Die SEC erklärt, dass die Vorschriften von 2024 bereits im Entwurfsstadium landesweit umstritten waren: Einige Kommentatoren unterstützten die Maßnahme, während viele andere argumentierten, die Anforderungen lägen außerhalb der Befugnisse der Kommission und seien aus politischer Sicht fehlerhaft. Nach der Verabschiedung der Vorschriften wurden mehrere Klagen eingereicht und vor dem U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit zusammengeführt, wo die Kläger Einwände gegen die gesetzliche Grundlage und das Verwaltungsverfahren erhoben und die Aufhebung der Vorschriften forderten.

Die Kommission hatte die Klimavorschriften von 2024 bereits bis zur gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt. Im März 2025 zog sie ihre Verteidigung der Vorschriften im Rechtsstreit zurück, woraufhin das Gericht das Verfahren ruhend stellte.

Auswirkungen auf Offenlegungspolitik und börsennotierte Unternehmen

SEC-Vorsitzender Paul S. Atkins erklärt, er habe sich schon länger sowohl um die Befugnisse der Behörde zur Verabschiedung der Klimavorschriften 2024 als auch um die dahinterstehende politische Begründung gesorgt. Er sagt, der Vorschlag zur Aufhebung sei Teil einer umfassenderen Agenda, um sicherzustellen, dass die Offenlegungspflichten der SEC im gesetzlichen Rahmen bleiben, sich weiterhin an der Wesentlichkeit orientieren und nicht faktisch das Verhalten von Unternehmen steuern.

Atkins betont zudem, die Aufsichtsbehörde müsse die Kosten, Belastungen und Vorteile von Offenlegungspflichten neu bewerten, um den Börsengang und -verbleib für Unternehmen attraktiver zu machen. Die vorgeschlagene Veröffentlichung legt die vorläufigen Ansichten der Kommission zu diesen Themen dar und bittet um öffentliche Stellungnahmen, was darauf hindeutet, dass die Überprüfung zu einer umfassenderen Neuausrichtung der U.S.-Berichtspflichten für Unternehmen über Klimaberichte hinaus führen könnte.

In unserer früheren Berichterstattung zur endgültigen Regelung des U.S. Department of Labor haben wir erläutert, wie die Behörde die finanziellen Berichterstattungspflichten für Gewerkschaften nach dem Labor-Management Reporting and Disclosure Act aktualisiert hat. Die Änderungen modernisieren das Formular LM-2 für größere Gewerkschaftsorganisationen, führen ein erweitertes LM-2 Long Form für die größten Gewerkschaften ein und erhöhen die Schwellenwerte für kleinere Gewerkschaften, um den Compliance-Aufwand zu verringern. Die Regelung soll die Transparenz und die Kontrolle durch die Mitglieder stärken und gleichzeitig der zunehmenden Komplexität der Gewerkschaftsfinanzen Rechnung tragen.

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