Bafin verschärft Vorgaben für Turbo-Zertifikate im deutschen Retail-Geschäft
Mit einer neuen Produktinterventionsmaßnahme greift die deutsche Finanzaufsicht in den Vertrieb hochspekulativer Hebelprodukte an Privatanleger ein. Die ab dem 16. Juni 2026 geltenden Regeln erfassen Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an in Deutschland ansässige Kleinanlegerinnen und Kleinanleger.
Höhepunkte
- Bafin führt verpflichtende standardisierte Risikowarnungen für Turbo-Zertifikate ein, die direkt in der Ordermaske erscheinen müssen.
- Intermediäre, Depotbanken und Emittenten dürfen keine Boni oder sonstigen Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten mehr anbieten.
- Kleinanleger müssen künftig vor jedem Kauf einen Wissens-Test absolvieren, da laut Bafin drei von vier Anlegern mit Turbo-Zertifikaten Verluste erleiden.
Neue Vorgaben für Vertrieb und Kaufprozess
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilt, zielt die Maßnahme auf mehr Transparenz beim Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger. Künftig müssen Mitteilungen zu diesen Produkten standardisierte Risikowarnungen enthalten, etwa direkt in der Ordermaske.Zudem dürfen Intermediäre, Depotbanken, Emittenten und Anbieter keine Boni oder sonstigen Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten mehr anbieten. Vor dem Erwerb müssen Anlegerinnen und Anleger außerdem bei ihrer Depotbank Testfragen zum „Turbo-Basiswissen“ erfolgreich beantworten, dieser Test ist alle sechs Monate zu wiederholen.
Marktuntersuchung zeigt hohe Verluste bei Privatanlegern
Auslöser der Intervention ist eine umfassende Marktuntersuchung der Bafin. Diese zeigt, dass drei von vier Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Geld verlieren.Die neuen Anforderungen erhöhen damit die Hürden im Retail-Vertrieb dieser Produkte und sollen Informationsdefizite vor dem Kauf begrenzen. Auf ihrer Website informiert die Aufsicht Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich darüber, worauf sie beim Kauf von Turbo-Zertifikaten achten sollen.
In unserem früheren Beitrag zur Kleinen Anfrage der Grünen zu Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen haben wir erläutert, wie der Anlegerschutz vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen politisch und regulatorisch stärker in den Fokus rückt. Dabei ging es auch um die Bedeutung von ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug und mögliche Auswirkungen auf Produktgestaltung, Benennung und Vermarktung im Vorsorgemarkt.
- Forex
- Crypto