Bafin konsultiert Änderungen der KAPrüfbV für Fonds- und KVG-Prüfungen
Neue gesetzliche Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds treiben Anpassungen bei den Prüfungsberichten von Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften voran. Die geplante Änderungsverordnung der Bafin erweitert die Prüfung zudem auf mehrere EU-Regelwerke und soll die Berichterstattung zu geldwäscherechtlichen Pflichten angleichen.
Höhepunkte
- Bafin konsultiert Entwurf zur Änderung der KAPrüfbV, ausgelöst durch neue Vorgaben des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes für Fonds-Kreditvergabe.
- Die Änderungsverordnung konkretisiert Prüfungspflichten für DORA, SFTR, die Benchmark-Verordnung, SFDR sowie für registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften.
- Bafin plant, Berichterstattung zu Pflichten nach Geldwäschegesetz für Kapitalverwaltungsgesellschaften an Anforderungen für Kreditinstitute anzupassen; Stellungnahmen bis 31. Juli 2026 möglich.
Anpassungen bei Prüfungsregeln und Konsultation
Wie die BaFin mitteilte, konsultiert sie den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung, KAPrüfbV. Auslöser sind die durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz eingeführten harmonisierten Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds, die sich auf die Inhalte der Prüfungsberichte von Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften auswirken.Mit der Änderungsverordnung konkretisiert die Bafin außerdem Prüfungspflichten zu mehreren EU-Verordnungen, darunter DORA, SFTR, die Benchmark-Verordnung und die SFDR. Hinzu kommen Vorgaben für die Prüfung registrierter Kapitalverwaltungsgesellschaften, zudem überarbeitet die Aufsicht den Verordnungstext redaktionell und formuliert ihn klarer.
Folgen für Aufsicht und Branche
Zusätzlich plant die Bafin, die Berichterstattung über Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem Geldwäschegesetz an die Anforderungen für Kreditinstitute anzugleichen. Damit dürfte sich der Prüfungsrahmen für betroffene Marktteilnehmer im deutschen Fonds- und Asset-Management-Sektor weiter vereinheitlichen.Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die Bafin per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 entgegen. Sie sollen unter dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation - 08/2026“ an konsultan@bafin.de gesendet werden.
In unserem früheren Beitrag zur BaFin-Prüfung der Zalando-Abschlüsse 2025 ging es um die von der Aufsicht eingeleitete formelle Kontrolle der konsolidierten Berichterstattung und der Angaben zu verbundenen Unternehmen im Umfeld der About-You-Übernahme. Wir erläuterten, dass der Markt diese regulatorische Aufmerksamkeit trotz bullischer Kursstruktur als Risikofaktor für Transparenz- und Governance-Fragen bewertet, während Zalando die Prüfung als formal einstuft und kooperiert.
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