Neue Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds treiben in Deutschland Anpassungen bei Prüfungsberichten von Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften voran. Die Finanzaufsicht Bafin will mit einer Änderungsverordnung zur KAPrüfbV zugleich Prüfpflichten zu mehreren EU-Regelwerken und Anforderungen für registrierte KVGen präzisieren.
Höhepunkte
- Bafin konsultiert eine Änderungsverordnung zur KAPrüfbV, die durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz und neue Kreditvergaberegeln für Fonds erforderlich wurde.
- Die geplante Verordnung konkretisiert neue Prüfungspflichten hinsichtlich DORA, SFTR, der Benchmark-Verordnung und SFDR und stellt klarere Berichtsanforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften auf.
- Bis zum 31. Juli 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden, Ziel ist eine harmonisierte Prüfungs- und Berichtspflicht insbesondere bei Geldwäschegesetzen und EU-Regelwerken.
Anpassungen bei Prüfpflichten und Konsultationsfrist
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilte, konsultiert sie den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung, KAPrüfbV.Hintergrund ist das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, das harmonisierte Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds einführt und damit Auswirkungen auf die Prüfungsberichte von Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften hat. Mit der Änderungsverordnung konkretisiert die Bafin zudem Prüfungspflichten zu verschiedenen EU-Verordnungen, darunter DORA, SFTR, die Benchmark-Verordnung und die SFDR.
Darüber hinaus legt die Aufsicht Vorgaben für die Prüfung registrierter Kapitalverwaltungsgesellschaften fest und überarbeitet den Verordnungstext redaktionell, um ihn klarer zu formulieren. Stellungnahmen können per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 unter dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation - 08/2026“ an konsulation-08-26@bafin.de gesendet werden.
Folgen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Aufsichtspraxis
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften bedeutet der Entwurf voraussichtlich breitere und stärker vereinheitlichte Anforderungen an die Berichterstattung und Prüfung. Das gilt nicht nur für die Umsetzung der neuen Vorgaben zur Fondskreditvergabe, sondern auch für die Einbindung mehrerer europäischer Regulierungsrahmen in die Prüfungspraxis.Zusätzlich plant die Bafin, die Berichterstattung über Pflichten der KVGen nach dem Geldwäschegesetz an die Anforderungen für Kreditinstitute anzugleichen. Damit dürfte die Aufsicht auf eine konsistentere Prüfungs- und Berichtssystematik im Investmentsektor hinarbeiten.
Die geplante Erhöhung der Tabaksteuer und das dafür angesetzte extrem kurze Konsultationsverfahren standen im Mittelpunkt unseres früheren Beitrags. Demnach gab das Bundesfinanzministerium den betroffenen Wirtschaftsverbänden für eine Stellungnahme zum Entwurf nur rund 23 Stunden, was in der Branche scharf kritisiert wurde, während zugleich deutlich steigende Steuereinnahmen und höhere Verbraucherpreise bis 2030 erwartet werden.
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