Julius Bär steht nach FINMA-Abschluss unter weiteren Auflagen
Die Schweizer Bankenaufsicht schliesst ein weiteres Verfahren gegen Julius Bär ab und verschärft damit den Druck auf die Bank nach festgestellten Mängeln in Risiko- und Compliance-Prozessen. Im Fokus stehen Private-Debt-Kreditvergaben an einen europäischen Konzern sowie Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen.
Das Wichtigste
- FINMA schließt Enforcementverfahren gegen Julius Bär ab und stellt schwere Verstöße bei Risikomanagement und Geldwäschereibekämpfung fest.
- Das Verfahren betraf Private-Debt-Kredite an einen europäischen Konzern sowie Beziehungen zu zwei russischen politisch exponierten Personen.
- Zusätzliche FINMA-Auflagen sollen nachhaltige Verbesserungen der Compliance sowie Risikokultur sichern und regulatorischen Druck auf den Schweizer Bankensektor betonen.
Aufsicht rügt Risiko- und Geldwäschereikontrollen
Wie FINMA mitteilt, hat sie ihr Enforcementverfahren gegen Julius Bär abgeschlossen und dabei schwere Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen festgestellt. Nach Angaben der Behörde betrifft dies insbesondere Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie rechtliche Pflichten in der Bekämpfung von Geldwäscherei.Das Verfahren bezieht sich auf Private-Debt-Kreditvergaben an einen europäischen Konzern und auf die Führung von Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer PEP, also politisch exponierter Personen. Mit dem Abschluss beendet die FINMA bereits das fünfte Enforcementverfahren gegen Julius Bär innerhalb von weniger als zehn Jahren.
Weitere Massnahmen für Bank und Sektor
Nach Darstellung der Aufsicht hat Julius Bär bereits während des Verfahrens zahlreiche angeordnete Sofortmassnahmen umgesetzt. Mit den zusätzlichen Vorgaben zum Verfahrensabschluss soll nun sichergestellt werden, dass die geplanten Verbesserungen in der Compliance- und Risikokultur bankweit wirksam und dauerhaft verankert werden.Ein Teil der zuvor verfügten Sofortmassnahmen wird mit dem Verfahrensende jedoch aufgehoben oder gelockert. Für den Schweizer Bankensektor unterstreicht der Schritt den anhaltenden regulatorischen Fokus auf interne Kontrollen, den Umgang mit exponierten Kundengruppen und die Überwachung komplexer Kreditrisiken.
Über den Gesetzentwurf der Grünen zur Verschärfung der Strafverfolgung bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung haben wir bereits berichtet. Demnach sollen künftig auch Vermögenswerte aus Steuerhinterziehung leichter unter Geldwäschetatbestände fallen und zudem höhere Strafrahmen für bandenmäßige Steuerhinterziehung eingeführt werden.
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