Bundesregierung verweist bei Transparenzregeln auf Lobbyregister
Die Bundesregierung hält bei Angaben zu staatlicher Förderung von Interessenvertretern an den bestehenden Regeln des Lobbyregisters fest. Eine allgemeine Offenlegungspflicht für alle externen Akteure in Anhörungen und Beratungsgremien der Ministerien plant sie nach einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nicht.
Das Wichtigste
- Die Bundesregierung bestätigt, dass Lobbyregister-Transparenzregeln bereits Finanzangaben, inklusive öffentlicher Zuwendungen, für Interessenvertreter vorschreiben.
- Eine generelle Offenlegungspflicht für alle externen Akteure, wie von der AfD-Fraktion gefordert, ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
- Förderdaten zu Umwelt-, Klima- und Nichtregierungsorganisationen werden weiterhin nicht anhand dieser Kategorien ausgewiesen, da es keine eindeutigen Definitionen gibt.
Antwort auf AfD-Anfrage zur Offenlegung
Wie berichtet der Deutsche Bundestag, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage darauf, dass Interessenvertreter im Lobbyregister Finanzangaben machen müssen, darunter auch zu öffentlichen Zuwendungen. Hintergrund sind Fragen der AfD-Fraktion dazu, ob staatlich geförderte Umwelt-, Klimaschutz- und Nichtregierungsorganisationen ihre Förderung in Anhörungen, Beteiligungsformaten, Beiräten, Kommissionen und weiteren Beratungsgremien offenlegen müssen.Nach Angaben der Bundesregierung sehen die bestehenden Regelungen des Lobbyregisters solche Finanzangaben bereits vor. Eine darüber hinausgehende allgemeine Offenlegungspflicht für alle externen Akteure, wie sie von der Fraktion thematisiert wurde, ist demnach nicht vorgesehen.
Streit um Definitionen und Fördertransparenz
Die Kleine Anfrage knüpft an eine frühere Antwort der Bundesregierung an. Nach Darstellung der Fraktion blieben damals mehrere Fragen offen, weil die Bundesregierung argumentierte, für die Begriffe „Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ sowie „Nichtregierungsorganisationen“ gebe es keine eindeutige Definition.Zu den erneut aufgeworfenen Punkten, darunter die Vergabe von Bundesmitteln, die Überlassung von Bundesflächen, die Evaluation geförderter Maßnahmen und die Transparenz staatlicher Förderung, erklärt die Bundesregierung nun erneut, Förderungen des Bundes würden nicht auf Grundlage dieser Begriffe erfasst und abgegrenzt. Damit bleibt es bei der Linie, dass Förderdaten nicht entlang dieser Kategorien ausgewiesen werden.
In unserem früheren Beitrag zur Förderpraxis des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ging es um die Frage, wie die Bundesregierung staatliche Mittel über institutionelle Förderung und Projektförderung einsetzt. Dabei wurde erläutert, dass Einrichtungen bei institutioneller Förderung thematisch mehr Spielraum haben, während die Projektförderung an Förderrichtlinien und klar benannte Ziele gebunden ist. Die damalige Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD lieferte damit einen Einblick in die Logik, nach der Förderinstrumente gesteuert und abgegrenzt werden.
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