Bundesregierung bestätigt internen Status der Zuwendungsdatenbank des Bundes

Bundesregierung bestätigt internen Status der Zuwendungsdatenbank des Bundes
Zuwendungsdatenbank bleibt intern

Die Zuwendungsdatenbank des Bundes bleibt nach Angaben der Bundesregierung ein internes Verwaltungsinstrument und ist nicht als öffentliches Register angelegt. Damit grenzt die Regierung die Nutzung der Datenbank trotz ihres Ziels, Verwaltungsaufwand zu senken und Doppelförderungen zu vermeiden, klar auf Behörden mit definierten Rollen- und Rechten ein.

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung bestätigt, dass die Zuwendungsdatenbank des Bundes ausschließlich verwaltungsintern mit Rollen- und Rechtekonzepten betrieben wird.
  • Eine Veröffentlichung oder ein allgemeines Einsichtsrecht in die Zuwendungsdatenbank ist laut Bundesregierung grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Die Datenbank unterstützt ausschließlich Behörden bei der Prüfung und Steuerung von Fördermitteln, ohne als öffentliches Transparenzregister zu dienen.

Status und Funktion der Datenbank

Wie Bundestag unter Berufung auf den Deutschen Bundestag mitteilt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, dass es sich bei der Zuwendungsdatenbank um eine verwaltungsinterne Datenbank mit Rollen- und Rechtekonzepten handelt. Eine Veröffentlichung der darin enthaltenen Daten sei grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Bundesregierung teilt demnach zwar die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank den Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln erleichtern und Doppelförderungen vermeiden soll. Zugleich stellt sie klar, dass diese Funktionen innerhalb der Verwaltung verortet bleiben und nicht mit einem öffentlichen Einsichtsrecht verbunden sind.

Bedeutung für Förderpraxis und Kontrolle

Nach Darstellung des Bundesrechnungshofes soll die Datenbank Bewilligungsbehörden bei der Prüfung von Zuwendungsanträgen helfen und Mehrfachförderungen besser erkennbar machen. Damit steht der operative Nutzen für Steuerung und Kontrolle von Fördermitteln im Vordergrund.

Für Antragsteller und die breitere Öffentlichkeit bedeutet die Einordnung jedoch, dass die Datenbank nicht als allgemein zugängliches Transparenzregister dient. Der Bund hält damit an einem Modell fest, das auf interne Verwaltungskoordination statt auf öffentliche Veröffentlichung der Förderdaten ausgerichtet ist.

In unserem früheren Artikel zur Neuaufstellung der GRW-Regionalförderung ab 2026 haben wir erläutert, dass die Bundesregierung die Kriterien stärker auf Investitionen, Beschäftigung und Produktivität ausrichten und Verfahren vereinfachen will. Zudem ging es um einen Übergangszeitraum bis Ende 2026 sowie die erwartete EU-Genehmigung 2027, sodass die neuen Regeln ab 2028 spürbar für Länderprogramme und die regionale Wirtschaftsförderung werden.

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