Neues EU-Gesetz zielt auf Krypto-Steuererklärung ab 2026

Neues EU-Gesetz zielt auf Krypto-Steuererklärung ab 2026
EU weitet Steueraufsicht auf Krypto-Vermögen aus

Mit Blick auf das Jahr 2026 bereiten sich die Märkte für digitale Vermögenswerte in der gesamten Europäischen Union auf eine grundlegende Veränderung der Steueraufsicht vor. Eine neue Richtlinie, bekannt als DAC8, soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und die Anforderungen an die Steuertransparenz für Krypto-Assets und die Unternehmen, die sie anbieten, erheblich erweitern. Die Maßnahme stellt den bisher umfassendsten Versuch der EU dar, die Besteuerung von Kryptowährungen an die Standards anzugleichen, die seit langem für traditionelle Finanzanlagen gelten.

Höhepunkte

  • DAC8 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und erweitert die EU-Steuermeldevorschriften auf Krypto-Vermögenswerte und -Dienstleister.
  • Die ersten Berichte sind bis zum 30. September 2027 fällig und decken Krypto-Transaktionen ab dem Steuerjahr 2026 ab.
  • Die Richtlinie orientiert sich am CARF der OECD und macht die Steuertransparenz bei Kryptowährungen zu einem globalen, nicht nur europäischen Standard.
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Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Kryptowährung und der zunehmenden Besorgnis der Regulierungsbehörden, dass dezentralisierte, grenzüberschreitende Transaktionen die bestehenden Instrumente zur Steuerdurchsetzung überholt haben. DAC8 zielt darauf ab, diese Lücken zu schließen, indem Krypto-Vermögenswerte in den von der EU geschaffenen Rahmen für den automatischen Steuerinformationsaustausch eingebettet werden.

Was DAC8 für Kryptounternehmen und -nutzer ändert

DAC8 erweitert die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) wie Börsen, Makler und Depotplattformen. Nach den neuen Vorschriften müssen diese Unternehmen detaillierte Kundendaten erfassen, die Identität der Nutzer überprüfen und meldepflichtige Kryptotransaktionen mit in der EU ansässigen Personen verfolgen. Die Informationen werden an die nationalen Steuerbehörden übermittelt und automatisch mit anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt.

Während die Richtlinie ab dem 1. Januar 2026 gilt, wird den Unternehmen eine Übergangsfrist eingeräumt. Kryptoanbieter müssen bis zum 1. Juli 2026 über voll funktionsfähige Meldesysteme, Sorgfaltsprüfungsverfahren und interne Kontrollen verfügen. Das erste Berichtsjahr wird 2026 sein, wobei die ersten Meldungen bis spätestens 30. September 2027 einzureichen sind.

Der Anwendungsbereich von DAC8 ist weit gefasst und umfasst dezentrale Token, Stablecoins, E-Geld-Token und bestimmte nicht-fungible Token(NFTs). Anbieter, die nicht unter der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets(MiCA) zugelassen sind, müssen sich in mindestens einem EU-Mitgliedstaat registrieren lassen, um die Anforderungen zu erfüllen. Eine nicht ordnungsgemäße Meldung kann nach nationalem Recht Strafen nach sich ziehen.

Globaler Kontext und Marktimplikationen

DAC8 lehnt sich eng an das OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) an, einen internationalen Standard, der von der G20 gebilligt wurde. Bis Mitte 2024 haben sich 58 Länder verpflichtet, bis 2027 CARF-basierte Börsen einzuführen, was darauf hindeutet, dass die Steuertransparenz bei Kryptowährungen eher eine globale Norm als eine regionale Ausnahme wird.

Für Kryptofirmen dürften die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften steigen, insbesondere für kleinere Betreiber, die in die Infrastruktur für die Berichterstattung und in regulatorisches Fachwissen investieren müssen. Für die Nutzer verringert die Richtlinie die Anonymität und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass kryptobezogene Einkünfte und Gewinne grenzüberschreitend identifiziert werden.

Fazit

Mit DAC8 signalisiert die EU, dass Krypto-Vermögenswerte nicht länger außerhalb der Reichweite herkömmlicher Steuersysteme liegen. Während die Richtlinie operative Herausforderungen mit sich bringt, schafft sie auch regulatorische Klarheit, die die langfristige Legitimität des Marktes unterstützen könnte. Während der Umsetzung wird das Gleichgewicht zwischen Einhaltung der Vorschriften, Innovation und Marktzugang genau beobachtet werden.

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