Hut 8 stimmt Vergleich über 2,35 Millionen USD in USBTC-Fusionsklage zu
Hut 8 hat zugestimmt, 2,35 Millionen USD zu zahlen, um eine Wertpapier-Sammelklage im Zusammenhang mit der im Jahr 2023 erfolgten Aktientausch-Fusion mit der U.S. Bitcoin Corp. beizulegen. Damit wird eine rechtliche Front aus einem Deal geschlossen, der den Bitcoin-Miner grundlegend verändert hat. Der vorgeschlagene Vergleich muss noch vom U.S. District Court für den Southern District of New York genehmigt werden.
Höhepunkte
- Hut 8 stimmte der Zahlung von 2,35 Millionen USD zu, um Anlegeransprüche im Zusammenhang mit der USBTC-Fusion von 2023 beizulegen.
- Der Vergleich bedarf noch der Genehmigung durch ein Bundesgericht in New York.
- Hut 8 bestreitet Fehlverhalten und erkennt im Rahmen der Vereinbarung keine Haftung an.
- Der Fall drehte sich um angebliche Offenlegungsprobleme am King-Mountain-Standort von USBTC in Texas.
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Ein Vergleich ohne Schuldeingeständnis
Laut Crypto News betraf der Fall Anleger, die während eines mit der USBTC-Fusion verknüpften Zeitraums Wertpapiere von Hut 8 gekauft oder erworben hatten. Die Kläger warfen Hut 8 und anderen Beklagten vor, Investoren über den Betrieb von USBTC und den Wert der in das fusionierte Unternehmen eingebrachten Vermögenswerte getäuscht zu haben.
Im Mittelpunkt des Streits stand King Mountain, ein Joint Venture in Texas, an dem USBTC vor der Fusion eine 50-prozentige Beteiligung hielt. Investoren gaben an, dass die Offenlegungen Probleme bei der Stromeinspeisung und der Internetverbindung am Standort nicht vollständig beschrieben hätten. Ein Gericht hatte zuvor Klagen nach dem Exchange Act und einige Klagen nach dem Securities Act abgewiesen, ließ jedoch Ansprüche im Zusammenhang mit den angeblichen King-Mountain-Offenlegungen zu.
Hut 8 bestritt jegliches Fehlverhalten. In dem Vergleichsantrag hieß es, dass die Beklagten keine Haftung anerkennen und weiterhin Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße bestreiten. Die vorgeschlagene Zahlung von 2,35 Millionen USD entspricht etwa 19,6 % des geschätzten maximalen erstattungsfähigen Schadens und liegt damit über dem Median und den durchschnittlichen Erstattungsbeträgen, die für reine Securities-Act-Vergleiche im Jahr 2025 angeführt werden.
King Mountain bleibt das Kernproblem
Der Rechtsstreit erlangte Aufmerksamkeit nach einem Leerverkäufer-Bericht von J Capital Research im Januar 2024, der den Wert der USBTC-Vermögenswerte infrage stellte und behauptete, dass King Mountain zu wichtigen Zeitpunkten vor der Fusion keine zuverlässige Stromversorgung und keinen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang hatte.
Der Vergleichsantrag wies zudem auf das Prozessrisiko hin. Die Beklagten hatten geplant anzufechten, ob Anleger Aktien bis zu den Registrierungsunterlagen der Fusion zurückverfolgen können, da sich registrierte und nicht registrierte Aktien später am Markt vermischten.
Rechtliche Bereinigung bei Strategiewechsel
Der Vergleich erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Hut 8 versucht, sich über das Bitcoin-Mining hinaus neu zu positionieren. Die Marktstory für Hut 8 konzentriert sich nun stärker auf Stromzugang, Rechenkapazität, KI-Rechenzentren und High-Performance Computing.
Hut 8 unterzeichnete einen 15-jährigen Mietvertrag über 9,8 Milliarden USD für eine 352-Megawatt-Anlage in Texas, die auf der NVIDIA-Referenzarchitektur basiert. Der Vergleich entschärft einen Streit aus der Fusionsära, doch Investoren werden das Unternehmen weiterhin daran messen, ob der Schwenk zu KI und HPC die Bewertung rechtfertigen kann.
Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, dass Bitcoin-Miner nahe der Gewinnschwelle arbeiten, da die Rentabilität sinkt.
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