Bundestag wählt 195 Schwimmbadprojekte für kommunales Sanierungsprogramm aus
Im Förderverfahren zur Modernisierung kommunaler Schwimmbäder sind 195 Projekte für eine Förderung ausgewählt worden. Zuvor lagen im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten 942 prüffähige Projektskizzen vor, womit der Wettbewerb um die Mittel deutlich überzeichnet ist.
Das Wichtigste
- Der Haushaltsausschuss des Bundestags wählte am 23. September 2026 insgesamt 195 Schwimmbadprojekte aus 942 Anträgen für das Sanierungsprogramm aus.
- Weitere Haushaltsmittel für das Programm ab 2027 sind derzeit ungewiss und hängen vom Haushaltsgesetzgeber ab, sodass zusätzliche Projekte bisher offenbleiben.
- Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, SVIK, stehen den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro für unter anderem Schwimmbadinvestitionen zur Verfügung, wobei die Länder den Mitteleinsatz frei bestimmen.
Auswahlverfahren und Finanzierungsrahmen
Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilt, hat der Haushaltsausschuss am 23. September 2026 insgesamt 195 Projekte zur Förderung ausgewählt.Die Vorhaben stammen aus der Förderrunde Schwimmbäder im Programm Sanierung kommunaler Sportstätten. Nach Angaben der Bundesregierung lagen dafür insgesamt 942 prüffähige Projektskizzen vor.
Weitere Haushaltsmittel ab 2027 für das Bundesprogramm hängen den Angaben zufolge vom Haushaltsgesetzgeber ab. Damit bleibt offen, in welchem Umfang zusätzliche Projekte in den kommenden Jahren noch berücksichtigt werden können.
Spielraum für Länder bei Infrastrukturmitteln
Neben dem Bundesprogramm verweist die Bundesregierung auf weitere Finanzierungsmöglichkeiten über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, SVIK. Aus diesem Topf stehen den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro zu, die auch für Sportinfrastruktur einschließlich Schwimmbädern eingesetzt werden können.Die Länder entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit, welcher Anteil dieser Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet wird. Für Städte und Gemeinden bedeutet das, dass künftige Investitionen in Bäder nicht nur vom Bundeshaushalt, sondern auch von den Prioritäten der Länder abhängen.
In unserem früheren Beitrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 haben wir erläutert, wie die Bundesregierung den Bundeshaushalt durch Umschichtungen, Anpassungen bei Sozialausgaben und Änderungen im Haushaltsrecht strukturell entlasten will. Zudem stand die Kritik von Sachverständigen im Fokus, die nur begrenzte Konsolidierungswirkungen sehen und mehr Transparenz bei Etatverschiebungen sowie beim Mitteleinsatz – auch im Kontext des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität – anmahnen.
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