Oleksii Zaichenko

Bundestagsausschuss berät Begleitgesetz für Haushaltskonsolidierung 2027

Bundestagsausschuss berät Begleitgesetz für Haushaltskonsolidierung 2027
Begleitgesetz für 2027-Etat

Im Zuge der Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 rückt die Bundesregierung ein Begleitgesetz in den Mittelpunkt, das den Etat strukturell entlasten und die reguläre Kreditobergrenze einhalten soll. Im Haushaltsausschuss stehen dabei Umschichtungen von Einnahmen, Einschnitte bei Sozialausgaben und Änderungen im Haushaltsrecht im Fokus.

Das Wichtigste

  • Der Haushaltsbegleitgesetzentwurf 2027 sieht u.a. eine Umschichtung von 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel in den Bundeshaushalt und eine spätere Kreditrückzahlung für die Bundeswehr erst ab 2033 vor.
  • Sofortzuschlag im Kinderzuschlag soll entfallen, der Rentenzuschuss 2027 um eine Milliarde Euro sinken, geplante Steuererhöhungen auf Alkoholprodukte versprechen zusätzlich 455 Millionen Euro jährliche Einnahmen.
  • Mehrere Sachverständige kritisieren den Konsolidierungseffekt als begrenzt, verweisen auf höhere Zinsausgaben und mangelnde Transparenz bei Etatverschiebungen und Mittelverwendung.

Konsolidierungsplan und zentrale Maßnahmen

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, befasst sich der Haushaltsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz 2027 sowie mit einem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Entwurf soll nach Angaben der Bundesregierung den Bundeshaushalt strukturell konsolidieren. Dazu sollen unter anderem 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel in den Bundeshaushalt statt in den Klima- und Transformationsfonds fließen, während die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr erst ab 2033 beginnen soll. Vorgesehen sind außerdem Änderungen der Bundeshaushaltsordnung, um die Haushaltsbewirtschaftung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu senken.

Hinzu kommen Maßnahmen bei den Sozialausgaben. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag soll entfallen, der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro sinken und bei der jährlichen Anpassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ist eine Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus geplant. Höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops sollen bei voller Jahreswirkung zusätzliche Einnahmen von 455 Millionen Euro pro Jahr bringen, auch wenn diese Steuermaßnahmen nicht Gegenstand der Anhörung sind; der Finanzausschuss hat dazu eine eigene Anhörung für den 9. November 2026 angesetzt.

Sachverständige sehen begrenzte Wirkung und mahnen mehr Transparenz an

Mehrere Sachverständige bewerten den Konsolidierungseffekt des Pakets zurückhaltend. Professorin Désirée I. Christofzik von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer bezeichnet den Entwurf als Beitrag, der die Haushalts- und Finanzplanung vorübergehend erleichtert, sieht aber nur einen überschaubaren zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag der übrigen Maßnahmen.

Professor Stefan Homburg von der Leibniz Universität Hannover argumentiert ähnlich und hält Steuererhöhungen sowie Kürzungen im Sozialbereich gemessen am Haushaltsvolumen für gering. Die Verschiebungen zwischen öffentlichen Haushalten seien ökonomisch wirkungslos und änderten nichts an Schulden- und Zinslasten; mit Blick auf deutlich steigende Zinsausgaben warnt er vor erheblich sinkendem finanziellem Spielraum. Auch Professor Thorsten Polleit von der Buckingham University verweist in diesem Zusammenhang auf die Belastung durch höhere Zinsausgaben.

Professor Tom Krebs von der Universität Mannheim kritisiert die geplanten Einschnitte im Sozialbereich als weder zwingend noch ökonomisch sinnvoll. Professorin Ulrike Malmendier von der University of California, Berkeley bemängelt zudem, dass die Konsolidierung zu gering und nicht dauerhaft wirke und dass das Zusätzlichkeitsprinzip bei Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nur unzureichend umgesetzt werde.

Christian Ochsner vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sieht bei Haushalt und Begleitgesetz ein Transparenzproblem, weil Kürzungen, Ausweitungen und Verschiebungen nur schwer nachvollziehbar seien. Zugleich bewerten mehrere Experten einzelne Rechtsfragen weniger kritisch: Professor Alexander Thiele von der BSP Business & Law School und Professor Hanno Kube von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg halten die geplante Verlagerung von Emissionshandelserlösen in den Kernhaushalt grundsätzlich für rechtlich machbar, während Kube den aufgeschobenen Tilgungsbeginn für Bundeswehr-Kredite zwar als verfassungsgemäß, aber politisch problematisch einordnet. Professor Henning Tappe von der Universität zu Köln begrüßt zudem die geplanten Änderungen der Bundeshaushaltsordnung als praxisnah und rechtlich unbedenklich.

In unserem früheren Artikel zur Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 9. Oktober 2026 haben wir die anstehende Debatte über den Haushalt 2027 und neue bzw. laufende Klimaschutzvorhaben eingeordnet. Dabei ging es um die politischen Positionen der Fraktionen und der Bundesregierung sowie darum, warum diese Beratungen als Weichenstellung für weitere regulatorische und fiskalische Schritte gelten. Der Beitrag lieferte damit den Rahmen, in den sich auch die aktuellen Diskussionen um das Haushaltsbegleitgesetz und Konsolidierungsmaßnahmen einordnen lassen.

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