Bundestagsanhörung sieht Risiken bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe für Kommunalfinanzen

Bundestagsanhörung sieht Risiken bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe für Kommunalfinanzen
Risiken für Kommunalfinanzen

Die geplante Neuordnung der Kinder- und Jugendhilfe stößt im Bundestag grundsätzlich auf Zustimmung, ruft in der praktischen Ausgestaltung aber deutliche Vorbehalte hervor. Im Zentrum der Kritik steht, dass der Gesetzentwurf des Bundes nach Einschätzung mehrerer Sachverständiger weder die finanzielle Lage der Kommunen verbessert noch den Umbau der Hilfestrukturen ausreichend absichert.

Das Wichtigste

  • Der Bundestagsentwurf zum 1. KJHSRG sieht die infrastrukturelle Bildungsassistenz als zentrales Reformelement vor, um Komplexität und Schnittstellen zu verringern.
  • Sachverständige und kommunale Verbände kritisieren fehlende belastbare Kostenfolgenabschätzung und warnen vor erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen.
  • Die ursprünglich für 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung wird verschoben, was Experten als kritisch bewerten.

Kritik an Finanzierung und Umsetzung

Wie berichtet der Deutsche Bundestag, prägt eine Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag die Debatte über das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz, kurz 1. KJHSRG. Der Entwurf der Bundesregierung zielt auf eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe und soll unter anderem Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe verringern.

Ein zentrales Element ist die sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz. Gemeint sind Gruppenangebote, die dem "Pooling" ähneln und den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kitas oder Schulen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen sollen. Leistungen der Schulbegleitung und Kita-Assistenz nach dem SGB IX sollen davon jedoch unberührt bleiben.

Zudem sieht der Entwurf eine Experimentierklausel vor, mit der die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Eingliederungshilfen für junge Menschen mit drohenden oder bestehenden Behinderungen erprobt werden kann. Künftig soll das SGB VIII in diesen Fällen vorrangig anwendbar sein. Für Pflegekinder ist außerdem ein stärkerer Schutz bei der Unterbringung in Pflegefamilien vorgesehen, indem die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie verbindlicher und konkreter geregelt wird.

Kommunen warnen vor Mehrkosten

Mehrere Sachverständige stellen in ihren Stellungnahmen die finanzielle und fachliche Tragfähigkeit der Reform infrage. Elke Alsago, Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit, kritisiert, der Entwurf stärke nicht die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, sondern baue die Kinder- und Jugendhilfe vor allem unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten um.

Andreas Dexheimer von Diakonie Rosenheim begrüßt zwar das Ziel einer Entlastung der Fachpraxis, betont aber, Infrastruktur könne individuelle Hilfen nur dann ersetzen oder verringern, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und bedarfsgerecht sei. Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe bemängelt zudem das Fehlen einer belastbaren Kostenfolgenabschätzung, da der Aufbau und Betrieb solcher Strukturen selbst erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordere.

Auch bei der langfristigen Systemumstellung sehen Experten offene Fragen. Heinz Müller vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz fordert einen klar benannten Umbaupfad mit einem Finanzierungs- und Umsetzungshorizont von etwa zehn Jahren. Kritisch bewertet wird zudem, dass die ursprünglich für 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung verschoben wird. Nach Einschätzung kommunaler Spitzenverbände ist die Annahme des Gesetzentwurfs, wonach infrastrukturelle Bildungsassistenz und andere Regelangebote die Kosten individueller Hilfen um 30 bis 50 Prozent senken könnten, nicht belastbar, stattdessen seien für die kommunale Ebene eher erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen zu erwarten.

In unserem früheren Bericht zur politischen Tagesordnung im Bundestag haben wir einen Überblick über mehrere Vorlagen der Bundesregierung gegeben – darunter die geplante Bafög-Reform mit höheren Förderbeträgen und erleichtertem Zugang. Außerdem ging es um weitere Vorhaben wie Anpassungen bei Bundeswehrstrukturen sowie parlamentarische Themen von Sicherheitsfragen bis zur Regulierung von Konfliktmineralien.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.