Bundesagentur für Arbeit sieht bei Reform der Arbeitsförderung Chancen und Kostenrisiken

Bundesagentur für Arbeit sieht bei Reform der Arbeitsförderung Chancen und Kostenrisiken
Chancen & Risiken der Reform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung stößt in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf ein gemischtes Echo. Im Mittelpunkt stehen eine effizientere Vermittlung, einfachere Regeln in der Arbeitslosenversicherung und digitale Verfahren, zugleich warnen mehrere Beteiligte vor neuen Hürden und möglichen Mehrkosten.

Das Wichtigste

  • Die Bundesagentur für Arbeit begrüßt Reformen wie die Digitalisierung und erleichterten Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige, sieht aber Kostenrisiken durch den Wegfall von Fristen bei Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Arbeitgeberverbände und die Bundesagentur kritisieren, dass die geplanten Änderungen wie der unverbindlichere Kooperationsplan und neue Automatisierungsregeln die Integration am Arbeitsmarkt nicht fördern und zu höherer Belastung des Beitragshaushalts führen können.
  • Positive Resonanz erhalten die Verlängerung der Antragsfrist für Selbstständige auf sechs Monate, die elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld und die geplanten Erprobungen zur frühzeitigen Verhinderung von Arbeitslosigkeit, wobei Forderungen nach breiterem Zugang und verbesserter BA-Finanzierung bestehen.

Anhörung beleuchtet Nutzen und Streitpunkte der Reform

Wie der Deutsche Bundestag berichtet, beurteilen Sachverständige den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung in einer öffentlichen Anhörung unterschiedlich. Die Vorlage soll die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit moderner und digitaler machen, den Vermittlungsprozess weiterentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung vereinfachen und bestehende Förderinstrumente gezielter ausrichten.

Neben dem Gesetzentwurf stehen auch ein Antrag der AfD-Fraktion zur Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine Arbeitsversicherung im Wandel zur Debatte. Bei der Bundesagentur für Arbeit stoßen die geplanten Vereinfachungen beim Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- und Transferkurzarbeitergeld sowie der erleichterte Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige auf Zuspruch.

Kritisch sieht die BA jedoch den geplanten Wegfall der Fristenregelung in Paragraf 111a SGB III für Qualifizierungsmaßnahmen in Transfergesellschaften. BA-Vertreterin Anke Eidner warnt, dies könne zu einer späteren Inanspruchnahme der Förderung, mehr Eintritten und zugleich geringerer Kostenbeteiligung der Arbeitgeber führen, was den Beitragshaushalt der BA belasten würde.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt Teile der Reform ab. Nach Ansicht von BDA-Vertreterin Anna Robla macht der geplante Kooperationsplan den Vermittlungsprozess unverbindlicher und trägt nicht zur Arbeitsmarktintegration bei; zudem sieht sie für eine Programmnorm zur Automatisierung und Digitalisierung keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Transformation und Zugang

Unterstützung erhält die vorgesehene Verlängerung der Antragsfrist für Selbstständige auf sechs Monate von Bernd Pfitzenberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Er bewertet die längere Frist als geeignet, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern; positiv sieht er zudem die geplante elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld und die vorgesehene Erprobung einer Beschäftigungsperspektive, die Arbeitslosigkeit möglichst schon vor einem Beschäftigungsende verhindern soll.

Auch die Arbeitskammer Bremen hält betriebliche Erprobungen in Transformationsphasen für sinnvoll, fordert aber einen breiteren Zugang. Vertreterin Alexandra Krause kritisiert, dass die neue Regelung in der aktuellen Fassung ausschließlich auf Initiative des Arbeitgebers angewendet werden kann; aus ihrer Sicht sollten auch betroffene Beschäftigte und Betriebsräte betriebliche Erprobungen bei der BA anregen können.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund verknüpft die Reform mit der finanziellen und organisatorischen Ausstattung der BA. DGB-Vertreter Alexander Fischer fordert Bundeszuschüsse statt rückzahlbarer Darlehen zur Stabilisierung des Haushalts, den Erlass bestehender Darlehen und den Verzicht auf globale Minderausgaben oder unrealistische Haushaltsansätze, die faktisch zu verdeckten Kürzungen führen könnten.

Die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote wird grundsätzlich auch vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt. Susanne Nowak betont jedoch, die Angebote müssten niedrigschwellig, barrierefrei und insbesondere auf dem Smartphone nutzbar sein; zugleich dürfe die Digitalisierung nicht dazu führen, dass für Jugendliche mit geringer digitaler Kompetenz neue Zugangshürden entstehen, weshalb persönliche Unterstützung und analoge Beratungsangebote erhalten bleiben müssten.

Die Debatte über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland drehte sich in unserem früheren Beitrag um Reformvorschläge des Bundesrechnungshofs, die vor allem Sonderregeln für ältere Arbeitslose betreffen. Thematisiert wurden unter anderem eine spätere Altersgrenze für die längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, Änderungen bei den Anwartschaftszeiten sowie die Streichung einer Sonderregel bei Abfindungen – samt politischer Kritik und möglicher Folgen für Betroffene und den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

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