AfD-Antrag zielt auf schärfere Regeln für Agrarflächen und Grunderwerbsteuer
Im Bundestag steht ein Vorstoß zur Begrenzung von Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen durch nichtlandwirtschaftliche Investoren im Fokus. Die AfD-Fraktion verlangt zudem strengere steuerliche Regeln bei Anteilskäufen von Gesellschaften mit Grundstücksbesitz.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen Spekulationen mit landwirtschaftlichem Boden und stärkere Begrenzungen für nichtlandwirtschaftliche Investoren im Agrarflächenmarkt zu ergreifen.
- Die AfD beantragt einen Gesetzentwurf, der die Umgehung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften unterbindet.
- Die AfD will die bisherige 90-Prozent-Schwelle für steuerfreien Anteilserwerb auf 75 Prozent senken, was Share Deals und Agrarflächentransaktionen stärker regulieren würde.
Vorstoß zu Bodenmarkt und Steuerlücke
Wie der Deutsche Bundestag in seinem Parlamentsnachrichtendienst hib berichtet, fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag auf, Maßnahmen gegen Spekulationen mit landwirtschaftlichem Boden zu ergreifen. Ziel ist es, den Einfluss nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Agrarflächenmarkt zu begrenzen.Zugleich verlangt die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen Umgehungen bei der Grunderwerbsteuer. Im Mittelpunkt steht dabei der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die Grundstücke besitzen.
Mögliche Folgen für Agrarsektor und Transaktionen
Derzeit bleibt der Erwerb solcher Anteile von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der neue Anteilseigner weniger als 90 Prozent der Anteile übernimmt. Die AfD-Fraktion will diese Schwelle auf 75 Prozent senken.Damit würde der Spielraum für sogenannte Share Deals im Grundstücksbereich enger. Für den Agrarsektor könnte dies Transaktionen mit landwirtschaftlichen Flächen stärker regulieren und den politischen Druck auf den Bodenmarkt weiter erhöhen.
Über den Streit um das kommunale Vorkaufsrecht bei Immobilienkäufen hatten wir bereits berichtet: Die SPD drängt weiter auf stärkere Eingriffsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden, nachdem ein besonders umstrittener Passus im Baugesetzbuchentwurf im Kabinett gestrichen wurde. Im Parlament soll geklärt werden, warum das Vorkaufsrecht bei Extremismusverdacht entfiel, während Regelungen gegen organisierte Kriminalität und zu Schrottimmobilien im Entwurf verbleiben.
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