Baden-Württemberg hält Grundsteuer-Modell nach BFH-Urteil aufrecht
Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg bleibt für Millionen Eigentümer ein zentrales Kostenthema. Der Bundesfinanzhof weist Klagen gegen das Landesmodell ab und bestätigt damit die Berechnung allein nach Grundstückswert als rechtmäßig.
Höhepunkte
- Der Bundesfinanzhof bestätigte am 21. Juni das Bodenwertmodell der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg und wies Klagen gegen das Landesgesetz ab.
- Das Gesetz in Baden-Württemberg betrifft etwa 5,6 Millionen Eigentümer und bezieht sich ausschließlich auf Grundstücksgröße und Bodenrichtwert für die Steuerberechnung.
- Mit der Entscheidung wurde das erste von fünf Landesgesetzen bestätigt; weitere Klagen gegen andere landesspezifische Grundsteuermodelle sind beim BFH anhängig.
Grundsatzurteil zum Bodenwertmodell
Wie BILD.de berichtet, hat der Bundesfinanzhof in München die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Nach der Begründung des II. Senats verstößt das Landesgesetz weder gegen das Grundgesetz noch gegen die baden-württembergische Landesverfassung.Seit dem vergangenen Jahr gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Baden-Württemberg nutzt dabei ein eigenes Modell, bei dem für die Steuerberechnung nur der Grundstückswert, also das sogenannte Bodenwertmodell, maßgeblich ist, während Gebäude unberücksichtigt bleiben.
Geklagt haben Grundstückseigentümer, die seit der Reform höher belastet werden als zuvor. Unterstützt werden sie unter anderem vom Bund der Steuerzahler und vom Eigentümerverband Haus + Grund.
Folgen für Eigentümer und weitere Verfahren
In Baden-Württemberg betrifft das Gesetz rund 5,6 Millionen Eigentümer. Indirekt tragen auch Mieter einen Teil der Belastung, weil Vermieter die Grundsteuer in der Regel umlegen.Besonders umstritten ist, dass für die Festsetzung allein die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert entscheidend sind. Kritiker halten den Bodenrichtwert für zu ungenau und bemängeln, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Gärten vergleichsweise stark belastet werden, während Gebäudeart sowie Miet- oder Pachteinnahmen keine Rolle spielen.
Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere bundesweite Regelung 2018 wegen veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bundesfinanzhof hatte bereits im November das Bundesmodell in elf Bundesländern bestätigt, nun steht mit Baden-Württemberg das erste von fünf Landesgesetzen vor dem Gericht, weitere Klagen zu anderen Länderregelungen liegen noch vor.
In unserem früheren Bericht zur kommunalen Verpackungssteuer auf To-go-Einwegverpackungen haben wir gezeigt, wie stark Städte bei neuen Abgaben zwischen Müllvermeidung, Zusatzeinnahmen und Verwaltungsaufwand abwägen. Am Beispiel Tübingens ging es um konkrete Steuersätze und die Frage, inwieweit die Kosten am Ende über höhere Preise an Verbraucher weitergegeben werden, während Berlin eine lokale Lösung ablehnte und stattdessen eine bundesweite Regelung forderte.
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