Bundesregierung hält an pauschaler Berechnung der Regelbedarfe fest

Bundesregierung hält an pauschaler Berechnung der Regelbedarfe fest
Regelbedarf bleibt pauschal

Die Bundesregierung äußert sich weiterhin nicht zu Einzelheiten der geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. Sie verweist auf laufende Beratungen und sieht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit weder eine Begründung noch ein Erfordernis für eine Erhöhung der Regelbedarfe.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung hält an der pauschalierten Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs fest.
  • Zu Details der geplanten Neuberechnung äußert sich die Bundesregierung derzeit nicht und verweist auf laufende Beratungen im Bundestag.
  • Aus Sicht der Bundesregierung begründet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Pflicht zur Anhebung der Regelbedarfe, Debatte bleibt aber offen.

Antwort der Bundesregierung auf Linken-Anfrage

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, verteidigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.

Zu den Details der geplanten Neuberechnung äußert sie sich nach eigenen Angaben derzeit nicht und verweist stattdessen auf laufende Beratungen. Damit bleibt offen, wie die künftige Ausgestaltung der Regelbedarfsermittlung im Einzelnen aussehen soll.

Folgen für Grundsicherung und Sozialpolitik

Nach Darstellung der Bundesregierung ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelbedarfe weder eine Begründung noch ein Erfordernis für eine Anhebung der Leistungen.

Zugleich betont sie, dies stehe nicht im Widerspruch zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung. Für die Sozialpolitik bedeutet das, dass die Debatte über Methodik und Höhe der Grundsicherungsleistungen politisch und fachlich weiter offen bleibt.

Zum Projekt der effizienten Steuerung der Sozialausgaben in Berlin haben wir zuvor berichtet: Der Berliner Senat hat ein Paket mit 32 Schwerpunktmaßnahmen beschlossen, um den Ausgabenanstieg bei Transferleistungen wie Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung besser zu steuern, ohne Qualitätsstandards zu senken. Vorgesehen sind quartalsweise Berichte und ein Controllingsystem sowie eine stärkere Wirkungsorientierung und die Einbindung externer Sozialverbände.

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