Bundesregierung verteidigt Berechnung der AsylbLG-Leistungssätze

Bundesregierung verteidigt Berechnung der AsylbLG-Leistungssätze
Leistungssätze verteidigt

Die Bundesregierung weist Kritik an der Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz zurück und sieht keinen Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hintergrund ist eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, in der es um die Datengrundlage für die Bemessung der Grundleistungen geht.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung betont, dass die Berechnung der AsylbLG-Leistungssätze mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 vereinbar ist.
  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigt im April 2026, dass die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe als Datengrundlage für Grundleistungen herangezogen werden darf.
  • Trotz politischer Debatten sieht die Bundesregierung die bestehende methodische Grundlage für die Leistungsberechnung rechtlich abgesichert und weiterhin als verfassungskonform an.

Rechtsgrundlage und Datenbasis der Leistungen

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 vereinbar ist.

Nach Darstellung der Bundesregierung bestätigt das Bundesverfassungsgericht in einem weiteren Beschluss vom April 2026, dass der Gesetzgeber für die Bemessung der Grundleistungen die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe heranzieht. Diese Datengrundlage wird auch für die Berechnung von Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem SGB XII verwendet.

Folgen für die sozialpolitische Debatte

Ein gesonderte Erhebung bei einer speziell auf Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG zugeschnittenen Referenzgruppe hat der Gesetzgeber nach Angaben der Bundesregierung nicht durchgeführt. Die Regierung stellt dies jedoch nicht als rechtlichen Mangel dar, sondern verweist auf die Bestätigung dieser Vorgehensweise durch das Gericht.

Damit bleibt die Frage der Leistungshöhe für Asylbewerber politisch umstritten, während die Bundesregierung ihre methodische Grundlage rechtlich abgesichert sieht. Für die sozialpolitische Debatte ist vor allem relevant, dass die Regierung die bestehende Berechnung weiterhin als verfassungskonform einordnet.

In unserem früheren Beitrag zu den BMAS-Schwerpunkten für 2026 haben wir die zentralen Vorhaben rund um Ausbildung, Arbeitsmarkt und die Modernisierung steuerfinanzierter Sozialleistungen zusammengefasst. Im Fokus standen die erneuerte Allianzvereinbarung zur Stärkung der dualen Ausbildung sowie die 26 Empfehlungen der Sozialstaatskommission, die auf weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung bei Leistungen zielen. Damit liefert der Artikel den breiteren sozialpolitischen Rahmen, in den auch aktuelle Debatten über die Ausgestaltung und Berechnung staatlicher Leistungen einzuordnen sind.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.