Bund und Länder koordinieren NRPP-Vorbereitung für EU-Finanzrahmen
Die geplanten Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne der EU-Kommission stoßen in Deutschland auf intensive Abstimmungen zwischen Bundesregierung und Bundesländern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie bisher eigenständige Programme gebündelt werden und ob die Mittelvergabe stärker über die nationale Ebene die föderalen Zuständigkeiten verändert.
Höhepunkte
- Bund und Länder koordinieren seit März und April 2026 den Aufbau des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) für den EU-Finanzrahmen.
- Die Bundesländer kritisieren die geplante Verlagerung der Vergabeentscheidungen auf die nationale Ebene als Schwächung lokaler Zuständigkeiten.
- Bund und Länder erwarten durch die NRPP-Einführung spürbaren Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung und haben bereits mit Arbeiten in relevanten Politikbereichen begonnen.
Abstimmung über Aufbau und Fristen
Wie der Deutscher Bundestag, hib, berichtet, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, dass Bund und Länder bereits über die Einführung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne, NRPP, im Gespräch sind. Nach Darstellung der Abgeordneten sollen die Pläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU bisher eigenständige Programme bündeln, während Gelder künftig nach nationalen Prioritäten eher auf nationaler als auf lokaler Ebene vergeben würden.Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, sie habe für die Abstimmung mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum NRPP in Deutschland, DNRPP, unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWE, eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat im März und April 2026 auf unterschiedlichen Ebenen getagt, während das BMWE die koordinierende Federführung für die Aufstellung des DNRPP übernimmt.
Föderale Bedenken und Verwaltungsfolgen
Die vorgesehene Neuordnung wird in Deutschland von den Bundesländern als Eingriff in die föderale Struktur kritisiert, weil die Verlagerung von Vergabeentscheidungen auf die nationale Ebene lokale Zuständigkeiten schwächen könnte. Zugleich besteht nach Angaben der Bundesregierung zwischen Bund und Ländern Einigkeit darüber, dass mit den NRPP ein spürbarer Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung einhergehen müssen.Für die regionalen und sektoralen Kapitel des DNRPP haben die zuständigen Bundes- und Länderressorts demnach teilweise bereits eigenverantwortlich mit den Arbeiten in ihren jeweiligen Politikbereichen begonnen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den nationalen Plan fristgerecht einzureichen.
In unserer früheren Berichterstattung zum Finanzbedarf des Bedarfsplans Schiene bis 2032 haben wir dargestellt, dass die Bundesregierung dafür Mittel in Milliardenhöhe veranschlagt und die Umsetzung eng an die Bundeshaushaltsplanung gekoppelt ist. Für 2026 sind Bundesmittel bereits im Haushalt eingeplant, während Tempo und Umfang der weiteren Vorhaben ab 2027 von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der mittelfristigen Finanzplanung abhängen.
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