Bundesregierung veranschlagt Milliardenbedarf für Schienen-Bedarfsplan bis 2032
Für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene bis einschließlich 2032 zeichnet sich in Deutschland ein Finanzbedarf in Milliardenhöhe ab. Dabei ist der Bedarf für 2026 nach Angaben der Regierung über den Bundeshaushalt gedeckt, während die Finanzierung in den Folgejahren von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung beziffert den Mittelbedarf für den Schienen-Bedarfsplan bis 2032 auf 17,3 Milliarden Euro für laufende und 19,24 Milliarden Euro für neue und laufende Vorhaben.
- Für das Jahr 2026 sind 2,36 Milliarden Euro Bundesmittel bereits im Haushalt eingeplant und somit für den Ausbau der Bundesschienenwege gesichert.
- Die weitere Umsetzung des Bedarfsplans hängt ab 2027 von den verfügbaren Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt und der mittelfristigen Finanzplanung ab.
Finanzbedarf und Haushaltsrahmen bis 2032
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, berichtet der Bundestag, beläuft sich der Mittelbedarf für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene bis einschließlich 2032 auf 17,3 Milliarden Euro für laufende sowie 19,24 Milliarden Euro für laufende und neue Vorhaben.Die Angaben verweisen auf den Finanzrahmen für den weiteren Ausbau der Bundesschienenwege. Damit bleibt die Umsetzung des Programms eng an die Haushaltsplanung des Bundes gekoppelt.
Abhängigkeit von künftigen Bundeshaushalten
Nach der Vorlage ist der Mittelbedarf für das Jahr 2026 in Höhe von 2,36 Milliarden Euro durch den Bundeshaushalt 2026 gedeckt.Für die folgenden Jahre erklärt die Bundesregierung, das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege hänge von den im Bundeshaushalt 2027 und in der mittelfristigen Finanzplanung verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Die Ergebnisse des derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens bleiben damit maßgeblich für Umfang und Tempo der weiteren Projekte.
In unserer früheren Berichterstattung zur finanziellen Lage vieler Kommunen ging es um eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, mit der die Bundesregierung zu möglichen Entlastungsschritten und fehlenden kurzfristigen Gesetzesinitiativen befragt wurde. Zudem stand die nach unten korrigierte Steuerschätzung im Mittelpunkt und die Frage, welche Folgen sie für Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hat und welchen Handlungsbedarf daraus entsteht.
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