Bundesregierung meldet bislang keine Ausfuhren unter BAFA-Genehmigung 48
Die Bundesregierung verzeichnet für März und April 2026 bislang keine Meldungen zu Ausfuhren, Verbringungen oder Re-Exporten im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48. Die Regelung gilt erst seit Ende März und erfasst Rüstungsgüter für Verteidigungszwecke in mehrere arabische Staaten, die Ukraine sowie das Zollgebiet der Europäischen Union.
Höhepunkte
- Für die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 wurden im März und April 2026 bislang keine Meldungen über Ausfuhren bei der Bundesregierung eingereicht.
- Die AGG Nr. 48 BAFA erlaubt ab 20. März 2026 Rüstungsausfuhren nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine und die EU zu Verteidigungszwecken.
- Die Bundesregierung betont, dass fehlende Meldungen nicht zwangsläufig auf ausbleibende Rüstungsexporte hinweisen, da Nachmeldungen und andere Genehmigungswege möglich sind.
Meldepflicht und Geltungsbereich der Genehmigung
Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass für die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 bisher keine Meldungen für die Monate März und April 2026 eingereicht wurden. Nachmeldungen sind noch möglich; die Meldefrist für die Nutzung der AGG Nr. 48 im Monat Mai läuft bis zum 30. Juni 2026.Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, tritt am 20. März 2026 in Kraft und wird mit Wirkung zum 1. April 2026 neu bekannt gegeben. Sie erlaubt die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in die Ukraine und in das Zollgebiet der Europäischen Union zu Verteidigungszwecken.
Begrenzte Aussagekraft der Meldewerte
Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass die isolierte Betrachtung von Meldewerten aus einer Allgemeinen Genehmigung das tatsächliche Genehmigungsgeschehen nicht vollständig abbildet. Damit grenzt sie die bisherigen Nullmeldungen von einer umfassenden Bewertung der deutschen Rüstungsexporte unter diesem Instrument ab.Für die Einordnung bedeutet das, dass aus den bislang fehlenden Meldungen nicht automatisch auf ausbleibende Exportaktivitäten im weiteren Genehmigungsrahmen geschlossen werden kann. Entscheidend bleibt, ob weitere Nachmeldungen eingehen und wie sich die Nutzung der Genehmigung in den kommenden Monaten entwickelt.
In unserem früheren Beitrag zur Neuausrichtung der Koordinatorenfunktion der Bundesregierung seit 2023 ging es um die Konsequenzen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die deutsche Osteuropa-Politik. Demnach wurde das frühere Russland-Koordinatorenamt beendet, viele Kooperationsprojekte mit Russland ausgesetzt und der Schwerpunkt auf den südlichen Kaukasus, Moldau und Zentralasien verlagert.
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