Zoll in Mecklenburg-Vorpommern prüft Restaurant wegen mutmaßlich illegaler Beschäftigung
Bei einer Kontrolle in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen treffen Einsatzkräfte zehn asiatische Personen an. Fünf von ihnen verfügen nach Angaben der Behörden bei der Arbeit über keine gültige Aufenthaltserlaubnis, während gegen den Arbeitgeber mehrere Verdachtsmomente geprüft werden.
Höhepunkte
- Zoll und Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser kontrollieren am 4. Juni 2026 ein Restaurant in Mecklenburg-Vorpommern wegen mutmaßlich illegaler Beschäftigung von zehn asiatischen Personen.
- Fünf Personen ohne Ausweisdokumente erhalten Ausreiseaufforderung innerhalb von sieben Tagen; gegen zwei mit beschränkter Arbeitserlaubnis werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitgeber wegen Einschleusens, Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten und Vorenthalten von Arbeitsentgelt könnten zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken führen.
Kontrolle und eingeleitete Verfahren
Wie der Zoll mitteilt, führen Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2026 gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in dem Restaurant durch.Vor Ort treffen die Beamten auf zehn asiatische Personen. Fünf Personen können auf Befragen keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere Personen besitzen zwar einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis, diese sind jedoch örtlich auf Trittau in Schleswig-Holstein beschränkt.
Die fünf Personen ohne Ausweisdokumente werden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht, um ihre Identität mittels biometrischer Feststellung anhand von Fingerabdrücken oder über das Ausländerzentralregister zu prüfen. Für eine Person kann die Identität festgestellt werden, die vier übrigen Personen werden von der Ausländerbehörde erfasst.
Neben Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts erhalten die fünf Betroffenen eine Ausreiseaufforderung. Danach müssen sie Deutschland innerhalb von sieben Tagen verlassen. Gegen die zwei Personen mit örtlich beschränkter Arbeitserlaubnis werden zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Risiken für Arbeitgeber und Arbeitsmarkt
Der Arbeitgeber sieht sich nach der Kontrolle einem Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern und Personen gegenüber. Zusätzlich besteht der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, darunter Sofortmeldung und Aufzeichnungspflichten, verstoßen wurde und Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut worden ist.Der Fall unterstreicht die wirtschaftlichen Folgen illegaler Beschäftigung für Unternehmen und öffentliche Kassen. Schwarzarbeit schädigt nach Darstellung des Zolls die Sozialversicherung, mindert Steuereinnahmen und verschärft den Wettbewerbsdruck für Betriebe, die Personal regulär beschäftigen.
In unserer früheren Berichterstattung zu den G7-Arbeits- und Beschäftigungsministertreffen in Genf und der ILO-Arbeitskonferenz stand die Förderung menschenwürdiger Arbeit im Fokus – darunter besserer Arbeitsschutz, Qualifizierung im KI-Umfeld und die Bekämpfung von Zwangsarbeit in Lieferketten. Zudem wurde die Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 155 als Signal für international verbindliche Standards und faire Rahmenbedingungen auch bei Arbeitsmigration hervorgehoben.
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