Bundesregierung legt Reform der Unternehmensstatistik zur Entlastung von Firmen vor

Bundesregierung legt Reform der Unternehmensstatistik zur Entlastung von Firmen vor
Statistikreform entlastet Firmen

Die Bundesregierung treibt eine Reform der amtlichen Wirtschaftsstatistiken voran, um Berichtspflichten für Unternehmen zu senken und das Erhebungssystem zu modernisieren. Der Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes soll am Donnerstag im Bundestag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung plant eine Reform der Unternehmensstatistik, um nationale Berichtspflichten abseits von EU-Vorgaben abzubauen.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung auf eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung für alle Wirtschaftszweige nach neuen Stichprobenmodellen vor.
  • Mit der Reform sollen Bürokratiekosten gesenkt und dauerhaft belastbare Daten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen geschaffen werden.

Gesetzentwurf für neue Erhebungsstruktur

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, zielt der Gesetzentwurf auf den Abbau nationaler Berichtspflichten in der amtlichen Unternehmensstatistik, soweit diese nicht auf EU-Vorgaben beruhen. Zugleich soll das System der Unternehmensstatistiken grundlegend neu aufgestellt werden.

Kern der Reform ist die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg. Dies soll nach einem neuen Stichprobenmodell erfolgen und die statistischen Verfahren vereinheitlichen.

Weniger Bürokratie, dauerhafte Datenbasis

Nach Darstellung der Bundesregierung verbindet der Entwurf zwei eng miteinander verknüpfte Ziele. Einerseits sollen erste Maßnahmen zum Rückbau nationaler Berichtspflichten umgesetzt werden, die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbart sind.

Andererseits soll die föderale Modernisierungsagenda im Bereich der Unternehmensstatistik vorangebracht werden. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass das bestehende System grundlegend modernisiert werden müsse, um dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können.

In unserem früheren Beitrag zum Gesetzentwurf zur Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes haben wir über den breiten Widerstand von Sachverständigen im Bundestag berichtet. Im Fokus standen Kritik an neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten, mögliche finanzielle Belastungen für Mieter und Eigentümer sowie Zweifel an der rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit. Die Debatte schürte zudem Unsicherheit im Gebäudesektor, etwa bei Investitionen, Modernisierungspflichten und künftigen Heiztechnologien.

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