Bundesregierung treibt Reform des Bauplanungsrechts für Wohnungsbau und Kommunen voran
Angesichts angespannter Wohnungsmärkte will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsprozesse im Städtebau deutlich vereinfachen. Der Gesetzentwurf verknüpft schnellere Bauleitverfahren mit einer stärkeren Stellung des Wohnungsbaus im öffentlichen Interesse sowie neuen Eingriffsmöglichkeiten gegen Schrottimmobilien.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ein, das Bauleitplanverfahren beschleunigen und digitalisieren soll.
- Vereinfachte Umweltprüfung, begrenzte Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne sowie gestärktes öffentliches Interesse an Wohnungsbau in angespannten Märkten sind Kernpunkte der Reform.
- Kommunen erhalten mehr Befugnisse beim Umgang mit Schrottimmobilien, u.a. durch verbesserte Vorkaufsrechte, erleichterte Enteignungen und Kauf einzeln genutzter Wohnungen.
Gesetzentwurf für schnellere Planung
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eingebracht. Mit dem sogenannten Baugesetzbuch-Upgrade will sie Bauleitplanverfahren straffen, vollständig digital ausgestalten und den Kommunen zusätzliche Instrumente für die Planungspraxis geben.Nach Darstellung der Bundesregierung soll die Reform die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts langfristig sichern und an aktuelle organisatorische sowie technische Rahmenbedingungen anpassen. Zugleich soll die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Gemeinden gestärkt werden.
Künftig wird für bestimmte Wohnbebauung in angespannten Wohnungsmärkten unter Voraussetzungen ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt. Im Naturschutzrecht soll zudem klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen eine vereinfachte Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eingeschränkte Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Außerdem soll der Flächennutzungsplan aufgewertet werden, indem er bestimmte Vorhaben im Außenbereich mit Privilegierungswirkung ausstatten kann.
Mehr Befugnisse für Kommunen und neue Klimavorgaben
Der Entwurf sieht daneben eine Modernisierung des Raumordnungsrechts vor. Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und Raumverträglichkeitsprüfungen sollen vollständig digital ablaufen, zudem wird der Standard XPlanung den Gemeinden bundesweit vorgegeben.In der Bauleitplanung sollen Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Hinzu kommt die wassersensible Stadtentwicklung als neuer Grundsatz, damit Wasser stärker als Ressource für Klimaanpassung und Lebensqualität in Städten genutzt wird.
Für Kommunen besonders relevant ist auch die Ausweitung der Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien. Nach dem Entwurf werden Vorkaufsrechte verbessert, einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften leichter erwerbbar und Enteignungsverfahren gegen solche Objekte erleichtert, um städtebauliche Belastungen und spekulative Weiterverkäufe ohne Verwertungsabsicht einzudämmen.
In unserem früheren Beitrag zur Debatte um die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes haben wir berichtet, dass der Gesetzentwurf im Bundestag auf breiten Widerstand von Sachverständigen stößt. Kritisiert wurden vor allem zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten, mögliche Kostenbelastungen für Mieter und Eigentümer sowie rechtliche Zweifel, die im Gebäudesektor Investitions- und Planungsunsicherheit verstärken.
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