Im Bundestag steht eine neue Debatte über den Zugang zu steuerfinanzierten Sozialleistungen und strengere Anspruchsvoraussetzungen für ausländische Leistungsberechtigte bevor. Die AfD-Fraktion bringt dazu einen Antrag in die erste Lesung ein, der unter anderem verpflichtende Bürgerarbeit, schnellere Zahlungssperren und schärfere Ausschlussregeln vorsieht.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion beantragt im Bundestag strengere Leistungsregeln, darunter verpflichtende gemeinnützige Arbeit für erwerbsfähige Leistungsbezieher nach sechs Monaten Sozialhilfebezug.
- Bei Pflichtverletzungen, Verdacht auf Missbrauch oder fehlendem inländischen Konto soll eine Bezahlkarte eingeführt werden, um Bargeldverfügbarkeit und Überweisungen einzuschränken.
- Volljährige erwerbsfähige Ausländer sollen SGB-II-Leistungen nur erhalten, wenn sie mindestens fünf (EU) bzw. zehn Jahre (Drittstaaten) existenzsichernd gearbeitet und B2-Deutschkenntnisse nachgewiesen haben.
Antrag mit schärferen Leistungsregeln
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und eine Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Die erste Lesung des Vorstoßes ist für den morgigen Vormittag angesetzt.In dem Antrag erklärt die Fraktion, ausländische Staatsangehörige müssten ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig sichern können, ohne auf die Solidargemeinschaft zurückzugreifen. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürften aus ihrer Sicht keine Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder für eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.
Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion unter anderem, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem solle die Erreichbarkeit im Inland ausdrücklich als zentrale Voraussetzung für Leistungen klargestellt werden, damit bei konkreten Hinweisen auf eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Unterkunftskosten möglich wird, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Folgen für Arbeitsmarkt und Sozialsystem
Darüber hinaus sieht der Antrag die Einführung einer Bezahlkarte in Fällen von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer vor. Damit würde der Leistungsbezug für bestimmte Gruppen stärker kontrolliert und die Verfügbarkeit von Bargeld oder frei überweisbaren Mitteln eingeschränkt.Besonders weitreichend ist der Vorschlag, volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen auszuschließen, wenn sie die im Antrag genannten Bedingungen nicht erfüllen. Danach müssten Drittstaatsangehörige mindestens zehn Jahre und EU-Ausländer mindestens fünf Jahre lang im Rahmen eines erlaubten Aufenthalts eine existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachweisen und zudem berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 belegen.
In unserem früheren Artikel zu Kindergeldzahlungen ins Ausland ging es um eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die detaillierte Daten zu Umfang, Rechtsgrundlagen und möglichen Missbrauchsrisiken seit 2015 verlangt. Dabei standen zudem der Verwaltungs- und Kontrollaufwand, Fälle unrichtiger Angaben oder gefälschter Dokumente sowie das Differenzkindergeld und mögliche Änderungen von EU-Regelungen im Fokus.
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