AfD-Fraktion fragt Auslandszahlungen beim Kindergeld im Bundestag ab
Im Bundestag rücken Kindergeldzahlungen an Empfänger im Ausland erneut in den Fokus der parlamentarischen Kontrolle. Die AfD-Fraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage Daten zu Umfang, Rechtsgrundlagen und möglichen Missbrauchsrisiken seit 2015 sowie Angaben zu Kontrollaufwand und Differenzkindergeld.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion fordert im Bundestag detaillierte Angaben zu Kindergeldzahlungen ab 2015 ins EU-Ausland und ausgewählte Drittstaaten nach Land, Betrag und Kinderzahl.
- Abgeordnete erkundigen sich nach den Rechtsgrundlagen sowie dem Verwaltungs- und Kontrollaufwand, insbesondere im Zusammenhang mit Differenzkindergeld.
- Die AfD fragt nach Fällen unrichtiger Angaben oder gefälschter Dokumente beim Kindergeldbezug seit 2010 und thematisiert mögliche Änderungen an EU-Regelungen zur Ausweitung nationaler Handlungsspielräume.
Fragen zu Zahlungen und Rechtsgrundlagen
Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage Kindergeldzahlungen ins Ausland und deren rechtliche Basis. Die Abgeordneten wollen für die Jahre ab 2015 erfahren, in welcher Höhe Leistungen in EU-Staaten sowie in einzelne Drittstaaten, darunter Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, die Türkei und Tunesien, geflossen sind, jeweils aufgeschlüsselt nach Land, Betrag und Zahl der berücksichtigten Kinder.Zudem fragt die Fraktion nach den Rechtsgrundlagen für Zahlungen an im Ausland lebende Kinder. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verwaltungs- und Kontrollaufwand sowie auf dem Differenzkindergeld.
Politischer und administrativer Prüfungsdruck
Darüber hinaus will die Fraktion wissen, in wie vielen Fällen seit 2010 unrichtige Angaben oder gefälschte Dokumente im Zusammenhang mit dem Kindergeldbezug festgestellt wurden. Damit richtet sich der Blick auf mögliche Schwachstellen bei Prüfung und Nachweisführung.Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, ob die Bundesregierung anstrebt, EU-Regelungen so zu verändern, dass nationale Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet werden könnten. Die Anfrage greift damit neben Verwaltungsfragen auch die politische Debatte über den Handlungsspielraum Deutschlands bei grenzüberschreitenden Sozialleistungen auf.
In unserem früheren Artikel zum Rechtsrahmen für den digitalen Euro ging es darum, dass EU-Gesetzgeber im Parlament einen wichtigen Schritt hin zu Online- und Offline-Varianten der neuen Zentralbankwährung unterstützt haben. Dabei standen neben der geplanten zusätzlichen Zahlungsoption auch Fragen zu Bargeldschutz, Datenschutz, Kontrollmechanismen und der europäischen Handlungsfähigkeit im Zahlungsverkehr im Mittelpunkt.
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