Deutschland debattiert Entzug von Höckes Wahlrechten statt AfD-Verbotsverfahren

Deutschland debattiert Entzug von Höckes Wahlrechten statt AfD-Verbotsverfahren
Höcke droht Wahlrechtsentzug

Die Debatte über den Umgang mit rechtsextremen Kräften in der AfD verschärft sich erneut, nachdem Unionsfraktionschef Jens Spahn einen rechtlichen Vorstoß gegen Björn Höcke ankündigt. Im Mittelpunkt steht dabei nicht ein Verbot der Gesamtpartei, sondern die Frage, ob einem einzelnen Politiker aktives und passives Wahlrecht entzogen werden kann.

Höhepunkte

  • Jens Spahn fordert erstmals die Prüfung eines Entzugs der aktiven und passiven Wahlrechte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke.
  • Das Landgericht Halle verurteilte Höcke bereits zweimal wegen verbotener SA-Parolen; der Thüringer AfD-Landesverband gilt seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch.
  • CSU und SPD-Persönlichkeiten wie Peer Steinbrück zeigen sich offen für individuelle Maßnahmen gegen AfD-Politiker, doch rechtliche Hürden für ein AfD-Verbotsverfahren bleiben hoch.

Vorstoß gegen Höcke und rechtliche Hürden

Wie BILD.de berichtet, spricht sich Jens Spahn dafür aus, ein Verfahren zum Entzug der aktiven und passiven Wahlrechte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke zu prüfen. Spahn sagt, statt immer nur über ein Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD zu reden, solle untersucht werden, ob man einem extrem rechten Politiker wie Höcke diese Rechte abnehmen kann.

Höcke gilt als Rechtsaußen der AfD. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole, zudem stuft der Thüringer Verfassungsschutz seinen Landesverband bereits seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein.

Spahn bekräftigt zugleich, dass für ihn eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen bleibt. Mit Verweis auf Russland, China sowie eine aus seiner Sicht extreme und radikale Sprache grenzt er sich politisch, inhaltlich und menschlich von der Partei ab.

Politische Folgen für die AfD-Debatte

Mit seinem Vorschlag steht Spahn nicht allein. Bereits Mitte Juni fordert der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, einzelnen AfD-Politikern wie Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen.

Auch in der CSU gibt es zuletzt Signale der Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren gegen Teile der AfD, während die Parteiführung um Markus Söder ein Verbot der Gesamtpartei bislang ablehnt. Über ein AfD-Verbotsverfahren wird seit Jahren diskutiert, allerdings gelten die rechtlichen Hürden als hoch, und es bestehen Zweifel an den Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht.

In unserem früheren Beitrag zur angespannten Lage in der CDU/CSU-Fraktion haben wir über wachsenden Unmut wegen des finanz- und sozialpolitischen Kurses der Koalition berichtet, insbesondere mit Blick auf die geplante Neuverschuldung und umstrittene Reformvorhaben. Zudem wurde die Sorge thematisiert, dass der Druck an der Parteibasis vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steigt, wo hohe AfD-Umfragewerte die strategischen Risiken für die Union zusätzlich verschärfen.

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