Grüne drängen auf Reform von Share Deals im Immobiliensektor

Grüne drängen auf Reform von Share Deals im Immobiliensektor
Grüne fordern Share-Deal-Reform

Im Streit um Steuervermeidung bei großen Immobilientransaktionen erhöht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Druck auf die Bundesregierung. Sie verlangt einen Gesetzentwurf, der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer grundlegend neu regelt und damit nach ihrer Darstellung bis zu eine Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen ermöglichen könnte.

Höhepunkte

  • Die Grünen fordern, dass Grunderwerbsteuer bei jedem Anteilstransfer zwischen Immobiliengesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote erhoben wird.
  • Share Deals führen laut Grünen zu einer jährlichen Steuerbegünstigung von rund einer Milliarde Euro zulasten der Bundesländer.
  • Mehr als ein Drittel aller großen Wohnimmobilientransaktionen von 1999 bis 2019 wurden wegen Share Deals ohne Grunderwerbsteuer abgewickelt.

Vorschlag für strengere Besteuerung

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, fordert die Fraktion in einem Antrag die Bundesregierung auf, die steuerrechtliche Behandlung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer grundlegend zu reformieren. Künftig soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur jeweiligen Beteiligungsquote anfallen, um Umgehungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern.

Nach Darstellung der Abgeordneten unterliegen Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Große Immobilienunternehmen könnten diese Abgabe jedoch über Share Deals vermeiden, indem sie nicht die Immobilie selbst erwerben, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften übernehmen.

Belastung für Länderhaushalte

Die Grünen beziffern die grunderwerbsteuerliche Begünstigung bei solchen Transaktionen auf rund eine Milliarde Euro jährlich zulasten der Bundesländer. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen Share Deals keine Steuer gezahlt worden.

Eine Reform aus dem Jahr 2021 habe daran nach Einschätzung der Fraktion nicht wirksam etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch diese Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhielten, zahlen Privatpersonen in der Regel die volle Grunderwerbsteuer.

Im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Immobilien haben wir zuvor über ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Immobilienbewertung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer berichtet. Demnach sind die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise grundsätzlich maßgeblich und können vor Gericht nur bei offensichtlichen Fehlern erfolgreich angegriffen werden. Das Urteil erhöht die Rechtssicherheit, weil es den Bewertungsmaßstab für steuerliche Zwecke klarer abgrenzt.

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