C.H.Beck erhält Kartellfreigabe für Mehrheitsübernahme von dtv

C.H.Beck erhält Kartellfreigabe für Mehrheitsübernahme von dtv
C.H.Beck übernimmt dtv

Der deutsche Buchmarkt erlebt eine weitere Verschiebung bei den Eigentümerstrukturen größerer Verlage. Mit der Freigabe kann C.H.Beck die alleinige Kontrolle über die dtv Verlagsgesellschaft übernehmen, nachdem das Unternehmen dort bislang gemeinsam mit zwei weiteren Verlagen beteiligt war.

Höhepunkte

  • C.H.Beck erhält vom Bundeskartellamt die Freigabe zur Übernahme der Mehrheitsbeteiligung und alleinigen Kontrolle von dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.
  • Der Zusammenschluss betrifft vor allem die Segmente Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbuch, wobei dtv jährlich etwa 400 Titel veröffentlicht.
  • Das Bundeskartellamt sieht trotz C.H.Becks starker Stellung im juristischen Verlagswesen keine wettbewerblichen Bedenken, da in den betroffenen Segmenten zahlreiche Wettbewerber aktiv sind.

Kartellfreigabe und Transaktionsumfang

Wie das Bundeskartellamt mitteilte, hat die Behörde den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, München, durch die C.H.Beck GmbH & Co. KG, München, freigegeben. Damit wird C.H.Beck künftig die alleinige Kontrolle über dtv ausüben.

C.H.Beck ist nach Angaben der Behörde der führende deutsche Fachverlag für Recht, Wirtschaft und Steuern. Darüber hinaus verlegt das Unternehmen Bücher in den Bereichen Literatur, Sachbuch und Wissenschaft und veröffentlicht jährlich rund 1.000 Neuerscheinungen; zur Unternehmensgruppe gehören zudem eine Druckerei und mehrere Buchhandlungen.

Wettbewerbslage im deutschsprachigen Verlagsmarkt

dtv zählt zu den größten konzernunabhängigen Publikumsverlagen im deutschsprachigen Raum und veröffentlicht jährlich etwa 400 Titel. Der Zusammenschluss betrifft laut Bundeskartellamt vor allem die Segmente Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbuch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt, C.H.Beck verfüge insbesondere im Bereich juristischer Fachinformationen über eine starke Marktstellung. Wettbewerbliche Bedenken sieht die Behörde in den betroffenen Buchsegmenten jedoch nicht, da die Beteiligten dort mit einer Vielzahl weiterer Verlage konkurrieren; auch bei den Beck-Texten im dtv bestehe wegen ihrer geringen wirtschaftlichen Bedeutung und vorhandener Alternativen kein Problem aus Sicht der Wettbewerbshüter.

In unserem früheren Beitrag zum BFH-Urteil zur Immobilienbewertung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer haben wir erläutert, dass die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise grundsätzlich maßgeblich sind und von Gerichten nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten korrigiert werden. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit, schränkt aber zugleich die Möglichkeiten ein, sich gegen angesetzte Werte erfolgreich zu wehren. Solche Leitplanken durch Behörden und Gerichte sind auch im aktuellen Fall relevant, in dem das Bundeskartellamt den Einstieg von C.H.Beck bei dtv wettbewerbsrechtlich geprüft und freigegeben hat.

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