Bundesregierung treibt Bürokratieabbau voran, BMWE trägt Großteil der Entlastungen
Die Bundesregierung beschließt im zweiten Entlastungskabinett einen Bericht zum Bürokratierückbau und beziffert die inzwischen auf den Weg gebrachten Entlastungen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Einen Großteil davon steuert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei, das seit dem ersten Entlastungskabinett Maßnahmen mit mehr als 8,5 Milliarden Euro jährlicher Erleichterung voranbringt.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung beschließt Maßnahmen mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro, wovon das BMWE über 8,5 Milliarden Euro beiträgt.
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz erzielt eine Nettoentlastung von rund 7,7 Milliarden Euro, ergänzt durch weitere Vereinfachungen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie.
- Die 12. GWB-Novelle und EU-Initiativen wie Omnibus I reduzieren regulatorische Belastungen insbesondere für Unternehmen und das Bundeskartellamt; weitere Reformen folgen im zweiten Halbjahr.
Bericht beziffert Entlastungen und neue Vorhaben
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, dokumentiert der im Kabinett beschlossene Bericht die Fortsetzung des bereits mit dem ersten Entlastungskabinett eingeschlagenen Kurses zum Abbau von Bürokratie. Seitdem beschließt die Bundesregierung eine Reihe substanzieller Maßnahmen, die zusammen ein jährliches Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro erreichen.Nach Angaben des Ministeriums bringt allein das Bundeswirtschaftsministerium zahlreiche Vorhaben mit jährlichen Erleichterungen von insgesamt mehr als 8,5 Milliarden Euro auf den Weg. Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche sagt, das heutige Entlastungskabinett setze ein zentrales Regierungsversprechen um und schaffe mehr Freiraum für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung.
Zu den größten Einzelmaßnahmen zählt laut Ministerium das Gebäudemodernisierungsgesetz mit einer Nettoentlastung von rund 7,7 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Erleichterungen durch das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Als neue Maßnahme beschließt das Kabinett zudem die 12. GWB-Novelle, mit der unnötige Bürokratie abgebaut, Verfahren beschleunigt und die Wettbewerbspolitik zielgenauer ausgerichtet werden sollen.
Auswirkungen für Unternehmen und weitere Reformschritte
Von der 12. GWB-Novelle profitieren nach Darstellung der Bundesregierung Unternehmen ebenso wie das Bundeskartellamt, da Abläufe vereinfacht und Verfahren beschleunigt werden. Auch auf EU-Ebene werden Belastungen aus Regelungen reduziert, unter anderem bei Sorgfaltspflichten und der Lieferkettenrichtlinie durch den sogenannten Omnibus I.Für die zweite Jahreshälfte plant das Bundeswirtschaftsministerium weitere Entlastungsschritte. Als Beispiel nennt der Bericht eine Reform der Unterschwellenvergabeordnung, mit der der Abbau administrativer Lasten für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung weiter vorangetrieben werden soll.
In unserem früheren Bericht zur Sommerpressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz haben wir die Reformagenda der Koalition zusammengefasst, darunter Infrastruktur- und Gesundheitsreform sowie angekündigte Schritte bei Pflege und Rente. Ein Schwerpunkt war dabei der Bürokratieabbau als wirtschaftspolitisches Kernziel, den Merz mit dem Entlastungskabinett und dem Anspruch auf mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft verknüpfte.
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