Bundesregierung passt Biomasseverordnung für Holznutzung und EEG-Förderung an
Die Bundesregierung treibt eine Änderung der Biomasseverordnung voran, um hochwertiges Holz stärker für die industrielle Nutzung zu sichern und Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in deutsches Recht zu übernehmen. Damit verschieben sich die Fördergrenzen für bestimmte Holzbrennstoffe, während die Zustimmung des Bundestages noch aussteht.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung streicht Sägerundholz, Furnierrundholz, Baumstümpfe und Wurzeln aus der EEG-Förderung zugunsten industrieller Nutzung, während Industrierestholz förderfähig bleibt.
- Reine Stromerzeugungsanlagen mit forstwirtschaftlicher Biomasse erhalten künftig keine EEG-Förderung mehr, außer bei Nutzung von CO2-Abscheidung und -Speicherung.
- Die Neuregelung sichert der Holzindustrie Rohstoffzugang, verschärft aber die Förderbedingungen für Biomasseanlagen und erfordert technologische Umrüstung im Energiesektor.
Neue Regeln für Holzsortimente und EEG-Förderung
Wie der Deutscher Bundestag in einer Mitteilung zu der von der Bundesregierung eingebrachten Verordnung berichtet, sollen bestimmte Holzsortimente künftig aus der Förderung herausfallen. Dazu zählen Sägerundholz, Furnierrundholz sowie Baumstümpfe und Wurzeln.Diese Materialien sollen nicht mehr vorrangig energetisch verwertet werden, sondern bevorzugt in der Industrie zum Einsatz kommen, etwa bei der Möbelherstellung. Industrierestholz bleibt dagegen weiterhin förderfähig.
Zudem erhalten Anlagen, die ausschließlich Strom erzeugen und forstwirtschaftliche Biomasse einsetzen, künftig keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr. Eine Ausnahme ist für Anlagen vorgesehen, die zusätzlich Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung bei Biomasse nutzen.
Auswirkungen auf Biomassemarkt und Industrie
Mit der Anpassung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, wertvolle Holzressourcen knapper zu steuern und ihre Nutzung stärker auf höherwertige industrielle Anwendungen auszurichten. Für Betreiber von Biomasseanlagen bedeutet das engere Förderbedingungen, sofern sie auf forstwirtschaftliche Biomasse und reine Stromerzeugung setzen.Für die Holzindustrie könnte die Neuregelung das verfügbare Angebot an geeigneten Rohstoffen sichern, während der Energiesektor stärker auf Reststoffe und technologische Nachrüstung ausgerichtet wird. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung des Bundestages, bevor die Änderungen wirksam werden können.
Die Debatte um staatliche Preisobergrenzen für Benzin und Diesel nach dem Ende des Tankrabatts haben wir in einem früheren Artikel beleuchtet. Darin ging es um den wachsenden politischen Druck auf die Bundesregierung, mögliche Preisdeckel-Modelle sowie ergänzende Eingriffe wie die 12‑Uhr‑Regel und eine Begrenzung täglicher Preissprünge zu prüfen.
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