Bafin konsultiert KAMaRisk-Änderungen für Fonds-Risikomanagement
Die deutsche Finanzaufsicht passt ihre Vorgaben für das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften an und stößt dazu ein Konsultationsverfahren an. Die Änderungen sollen die Anforderungen vereinfachen, Überschneidungen mit anderen Regelwerken abbauen und die Regeln für Kreditfonds stärker an den EU-Rahmen anlehnen.
Höhepunkte
- Bafin konsultiert Änderungen an KAMaRisk, um mit dem FRiG die EU-Richtlinie AIFMD II zur Regulierung alternativer Investmentfonds ins deutsche Recht zu überführen.
- Der aktualisierte KAMaRisk-Entwurf verringert für AIF-Kreditfonds die Komplexität der Anforderungen gegenüber den bisherigen, stark an bankenaufsichtlichen Vorgaben orientierten Regeln.
- Die Bafin streicht Doppelungen mit DORA, integriert explizit ESG-Risiken und passt interne Revisionsanforderungen internationalen Standards an; Stellungnahmen möglich bis 1. Juli 2026.
Überarbeitung mit Fokus auf AIF-Kredite
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilt, aktualisiert sie das Rundschreiben „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften", KAMaRisk. Treiber der Überarbeitung ist unter anderem das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, FRiG, das die überarbeitete EU-Richtlinie AIFMD II zur Regulierung alternativer Investmentfonds in deutsches Recht umsetzt.Nach Darstellung der Aufsicht schafft AIFMD II EU-weit harmonisierte Vorgaben für Kreditfonds. Die bislang in den KAMaRisk enthaltenen Regeln zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds orientieren sich stark an bankaufsichtlichen Vorgaben, während der Entwurf des geänderten Rundschreibens für diese Tätigkeit weniger komplexe Anforderungen vorsieht.
Folgen für Aufsicht und Branche
Zusätzlich streicht die Bafin in dem Entwurf Doppelungen mit DORA, berücksichtigt ausdrücklich ESG-Risiken und gleicht die Anforderungen an die interne Revision an internationale Standards an. Damit zielt die Behörde auf eine stärkere Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Erwartungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften.Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen nimmt die Bafin bis zum 1. Juli 2026 entgegen. Eingaben sind postalisch unter Verwendung des Zusatzes WA 51 oder per E-Mail an Konsultation-06-26@bafin.de mit dem Betreff „Konsultation 06/2026“ möglich.
In unserem früheren Beitrag zur regulatorischen Offenlegung der Münchener Rück (MUV2) ging es um ein Kapitalmarkt-Update, mit dem das Unternehmen eine frühere Veröffentlichung regelkonform korrigierte und damit Transparenz sowie Anlegervertrauen stärken wollte. Zudem beleuchteten wir die kurzfristige Marktlage anhand technischer Indikatoren, die trotz gemischter Momentum-Signale ein überwiegend konstruktives Bild mit möglichem Aufwärtsausbruch zeichneten.
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