Bafin schafft Vorantragsverfahren für Solvency-II-Erleichterungen bei Versicherern
Die deutsche Versicherungsaufsicht konkretisiert auf der GDV-Regulierungskonferenz ihren Kurs für mehr Proportionalität im Solvency-II-Rahmen. Ab August sollen Versicherer eine frühe Einschätzung zu ihrer regulatorischen Einstufung erhalten, während weitere Hinweise bereits im Juli folgen.
Höhepunkte
- Bafin führt ab Anfang August ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren ein, das Versicherern eine frühe Einschätzung zu Solvency-II-Kategorien und Erleichterungen bietet.
- Im Juli plant Bafin eine Aufsichtsmitteilung und eine Informationsveranstaltung zur praktischen Umsetzung der Proportionalitätsmaßnahmen für Solvency-II-Versicherer.
- Bafin intensiviert die Wohlverhaltensaufsicht bei Schaden-/Unfallversicherern, adressiert Price-Walking und fordert verstärkte Governance bei Tarifierung und Produktfreigabe.
Frühe Orientierung für Solvency-II-Kategorien
Wie die BaFin mitteilte, kündigte Exekutivdirektorin Julia Wiens auf der GDV-Regulierungskonferenz am 11. Juni 2026 ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren für Proportionalitätsmaßnahmen an. Damit will die Aufsicht Versicherern ab Anfang August eine erste Einschätzung dazu geben, in welche von drei Kategorien sie voraussichtlich eingeordnet werden.Nach Darstellung von Wiens hat sich die Bafin im Solvency-II-Review für mehr Proportionalität eingesetzt. Die künftige Einstufung durch die Aufsicht entscheidet darüber, in welchem Umfang Unternehmen regulatorische Erleichterungen nutzen können.
Zusätzlich plant die Behörde im Juli eine Aufsichtsmitteilung zu dem Thema. Für Mitte Juli ist zudem eine Informationsveranstaltung vorgesehen, mit der Versicherer weitere Hinweise zur praktischen Umsetzung erhalten sollen.
Schaden- und Unfallversicherer stärker im Fokus
Neben den Kapital- und Proportionalitätsfragen baut die Bafin nach Angaben von Wiens auch ihre Wohlverhaltensaufsicht über Schaden-/Unfallversicherer weiter aus. Eine repräsentative Abfrage der Behörde zeigt demnach, dass Versicherer ihre Prämien teils deutlich differenzieren, etwa in der Kfz-Versicherung.Besonders kritisch bewertet die Aufsicht das sogenannte Price-Walking, also wiederholte, nicht risikobasierte Prämienerhöhungen. Nach Einschätzung von Wiens kann diese Praxis besonders vulnerable Gruppen treffen, weshalb Versicherer kritische Formen der Preisdifferenzierung eindämmen und ihre Governance im Tarifierungsprozess sowie im Produktfreigabeverfahren stärken müssen.
Den konkreten Ansatz ihrer Wohlverhaltensaufsicht für Schaden-/Unfallversicherer will die Bafin in einer weiteren aufsichtlichen Veröffentlichung darlegen. Damit signalisiert die Behörde dem Versicherungssektor zugleich mehr regulatorische Klarheit und eine engere Begleitung bei Preis- und Produktpraktiken.
In unserem früheren Beitrag zu Hinweisen auf Umgehungen regulatorischer Vorgaben mit Iran-Bezug haben wir über einen Anstieg verdächtiger Strukturen im deutschen Finanzsystem berichtet. Im Mittelpunkt standen laut Behördenauffassung einzelne Bankkonten, Firmennetzwerke und verschleierte Zahlungsströme mit möglichem Geldwäschehintergrund sowie der daraus resultierende höhere Prüfungsdruck für Institute und Aufsicht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
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