Instinet Germany muss Bafin-Mängel bei Geldwäschekontrollen beheben
Die Finanzaufsicht greift bei Instinet Germany GmbH in Frankfurt am Main wegen Defiziten in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Die Anordnung folgt auf mehrere Prüfungen und auf erfolglose institutseigene Pläne zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
Höhepunkte
- Die Bafin fordert von Instinet Germany GmbH die umgehende Beseitigung umfangreicher Mängel in zentralen Kontrollbereichen wie Geldwäscheprävention und Kunden-Onboarding.
- Die festgestellten Defizite verstoßen laut Bafin gegen das Wertpapierinstitutsgesetz und das Geldwäschegesetz und betreffen Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten und Governance.
- Eigene Maßnahmenpläne von Instinet Germany waren laut Bafin wirkungslos, weshalb die Aufsicht nun eine verbindliche Anordnung zur Mängelbeseitigung erlassen hat.
Aufsichtliche Anordnung nach mehreren Prüfungen
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilte, verlangt sie von der Instinet Germany GmbH die Beseitigung umfangreicher Mängel in zentralen Kontrollbereichen. Nach den Prüfungen war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den untersuchten Feldern nicht gegeben.Die Defizite betreffen unter anderem die Risikoanalyse, die Funktion der Geldwäschebeauftragten, das Kunden-Onboarding, die Risikobewertung von Kunden sowie die Erfüllung verstärkter Kundensorgfaltspflichten. Nach Darstellung der Aufsicht verstößt das Institut damit gegen Vorgaben des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Geldwäschegesetzes.
Die Bafin ordnet die Maßnahme an, nachdem unternehmenseigene Mängelbeseitigungspläne ohne Erfolg geblieben sind. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
Folgen für Governance und Marktaufsicht
Wertpapierinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Leistungen nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Dafür sind angemessene und wirksame Maßnahmen erforderlich, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen.Zu einer solchen Geschäftsorganisation gehört nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben auch eine wirksame und angemessene Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Institute dazu, interne Sicherungsmaßnahmen in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen einzurichten, um Risiken zu steuern und zu mindern.
Aus Sicht der Aufsicht dienen diese Anforderungen auch dem Schutz des legalen Finanzkreislaufs. Institute sollen verhindern, dass Erträge aus Straftaten über ihre Dienstleistungen in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.
Die verschärften Kontroll- und Monitoringmechanismen für Syrien-bezogene Finanztransfers standen in unserem früheren Beitrag im Mittelpunkt. Wir haben darin dargestellt, dass Mittel nur unter strengen Zweckbindungen, Berichtspflichten und Prüfungen eingesetzt werden und dabei EU-Sanktionen sowie Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung maßgeblich sind.
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