Bafin konsultiert Auslegungshilfe zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Bafin konsultiert Auslegungshilfe zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Bafin klärt Fondsregeln

Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz konkretisiert sich der regulatorische Rahmen für Anbieter von Investmentfonds in Deutschland weiter. Die Bafin legt dazu einen Entwurf für ein Rundschreiben vor, das die Auslegung neuer Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch und deren Folgen für Kapitalverwaltungsgesellschaften erläutert.

Höhepunkte

  • Bafin konsultiert bis 6. Juli 2026 den Entwurf eines Rundschreibens zur Auslegung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
  • Neue Vorgaben verlangen von Fondsanbietern verstärkten Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten und zusätzliche Angaben zu Geschäftsleitern in Erlaubnisanträgen.
  • Für alternative Investmentfonds gelten neue Standards bei Kreditvergabe, während das Rundschreiben zentrale Fragen zu Marktdienstleistungen und Bestandsschutz klärt.

Vorgaben für Fondsanbieter und Konsultationsfrist

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, konsultiert die Behörde den Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz“. Damit schafft die Aufsicht Transparenz darüber, wie sie die neuen Regelungen auslegt, die der Gesetzgeber durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, FRiG, in das Kapitalanlagegesetzbuch, KAGB, eingefügt hat.

Die neuen Vorgaben betreffen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis. Anbieter von Investmentfonds müssen demnach insbesondere mithilfe von Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorbeugen, zudem sind in Erlaubnisanträgen zusätzliche Angaben zu den Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern erforderlich.

Auch bei den Dienstleistungen und Nebendienstleistungen, die eine Kapitalverwaltungsgesellschaft erbringen darf, gibt es Änderungen. Für alternative Investmentfonds gelten bei der Kreditvergabe nun neue Standards, während das Rundschreiben nach Angaben der Aufsicht zentrale Fragen der Marktteilnehmer zum Verständnis der gesetzlichen Vorschriften und zum Bestandsschutz beantwortet.

Folgen für den Markt und weiteres Verfahren

Für die Fondsbranche bedeutet die Konsultation mehr Klarheit bei der praktischen Umsetzung der geänderten Regeln. Besonders für regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaften sind die Vorgaben zum Liquiditätsmanagement und zu zusätzlichen Offenlegungspflichten relevant, weil sie Prozesse, Antragsunterlagen und interne Kontrollen betreffen.

Stellungnahmen können bis zum 6. Juli 2026 an die Bafin übermittelt werden. Die Behörde bittet darum, dafür die E-Mail-Adresse Konsultation-07-26@bafin.de und den Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2026“ zu verwenden.

Unser früherer Bericht über den Reformappell der deutschen Startup-Szene zeigte, wie 100 Unterzeichner von der Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und digitale Souveränität fordern. Im Mittelpunkt standen die Kritik an Standortnachteilen sowie der Ruf nach besseren Rahmenbedingungen für Unternehmensfinanzierung und weniger Bürokratie. Damit ordnet der Beitrag den politischen Druck ein, unter dem wirtschafts- und finanzpolitische Weichenstellungen aktuell diskutiert werden.

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