TC Unterhaltungselektronik AG muss fehlerhaften Jahresabschluss 2023 berichtigen

TC Unterhaltungselektronik AG muss fehlerhaften Jahresabschluss 2023 berichtigen
Fehler bei TC-Jahresabschluss

Die Finanzaufsicht greift bei der Bilanzkontrolle eines kapitalmarktorientierten Unternehmens ein und beanstandet den zum 31. Dezember 2023 offengelegten Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik AG. Im Mittelpunkt stehen die unzutreffende Erfassung von YEM-Kryptowerten sowie ein falsch ausgewiesener Steuererstattungsanspruch mit wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz.

Höhepunkte

  • Die BaFin fordert TC Unterhaltungselektronik AG zur Korrektur des Jahresabschlusses 2023, da 1,4 Mio. Euro YEM-Kryptowerte fälschlich als Vermögen angesetzt wurden.
  • Auf der Passivseite wurden irrtümlich Schulden von 1,4 Mio. Euro aus dem Erwerb der Kryptowerte bilanziert, obwohl eine solche Verpflichtung nicht bestand.
  • Statt eines Steuererstattungsanspruchs von 0,3 Mio. Euro bestand tatsächlich eine Steuerzahlungspflicht von mindestens 1,0 Mio. Euro, was zu falscher Bilanzierung führte.

Beanstandete Bilanzposten im Abschluss 2023

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilte, hat sie bei einer Prüfung festgestellt, dass der veröffentlichte Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.

Auf der Aktivseite der Bilanz weist das Unternehmen YEM-Kryptowerte mit einem Buchwert von 1,4 Mio. Euro aus, was 74 Prozent der Bilanzsumme von 1,9 Mio. Euro entspricht. Nach Feststellung der Aufsicht war die Gesellschaft jedoch nicht wirtschaftliche Eigentümerin dieser sicherungsübereigneten Kryptowerte, sodass sie nicht als Vermögensgegenstand hätten erfasst werden dürfen.

Spiegelbildlich dazu ist auf der Passivseite eine Schuld von 1,4 Mio. Euro aus dem vermeintlichen Erwerb der YEM-Kryptowerte angesetzt. Nach Angaben der Bafin bestand eine solche Verbindlichkeit tatsächlich nicht.

Darüber hinaus erfasst die Bilanz einen Steuererstattungsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von 0,3 Mio. Euro. Tatsächlich bestand saldiert jedoch eine Zahlungsverpflichtung von mindestens 1,0 Mio. Euro, sodass entsprechende Schulden hätten ausgewiesen werden müssen.

Folgen für Markttransparenz und Bilanzaufsicht

Die Bafin ist seit dem 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage dafür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, WpHG.

In Bilanzkontrollverfahren prüft die Aufsicht die Rechtmäßigkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der zugehörigen Lageberichte. Werden dabei Fehler festgestellt, veröffentlicht die Behörde diese nach Paragraf 109 Absatz 2 WpHG.

Nach Darstellung der Aufsicht soll diese Transparenz den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße informieren und das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken.

In unserem früheren Bericht über die Maskenbeschaffungsverträge des Bundes haben wir erläutert, wie ein Urteil des OLG Köln das Zahlungsrisiko in einem großen Verfahren deutlich erhöht hat. Demnach stiegen zu einer zugesprochenen Nachzahlung von rund 220 Mio. Euro inzwischen hohe Verzugszinsen, und insgesamt könnte sich das Risiko aus weiteren Maskenklagen auf mehrere Milliarden Euro ausweiten.

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