Bundesrepublik muss in Maskenstreit 220 Millionen Euro nachzahlen
Sechs Jahre nach dem Beginn der Pandemie treiben die Beschaffungsverträge für Corona-Schutzmasken die Kosten für den Bund weiter nach oben. In einem der größten Verfahren summieren sich zu einer gerichtlich zugesprochenen Nachzahlung von knapp 220 Millionen Euro inzwischen hohe Verzugszinsen, wodurch der mögliche Schaden in diesem Fall auf fast 350 Millionen Euro steigt.
Höhepunkte
- Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Bund zur Zahlung von knapp 220 Millionen Euro an einen Maskenhändler, statt ursprünglich rund 33 Millionen Euro.
- Verzugszinsen erreichen nach Spiegel-Angaben etwa 128 Millionen Euro und steigen täglich um rund 61.522 Euro weiter an.
- Das Risiko aus Maskenklagen beträgt laut Bericht insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro und könnte inklusive Zinsen auf bis zu vier Milliarden Euro anwachsen.
Urteil erhöht Zahlungsrisiko im Kölner Maskenverfahren
Wie BILD.de berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln Ende Mai entschieden, dass der Bund an einen Maskenhändler aus Brandenburg statt rund 33 Millionen Euro nun knapp 220 Millionen Euro für bestellte, teils auch gelieferte Corona-Schutzmasken zahlen muss.Nach den im Text genannten Recherchen des "Spiegel" liegen die Verzugszinsen aktuell bereits bei rund 128 Millionen Euro. Die Summe steigt demnach weiter um etwa 61.522 Euro pro Tag.
Auslöser des Rechtsstreits ist das Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Frühjahr 2020. In der damaligen Mangellage bei FFP2-Masken garantierte der Staat einen Festpreis von 4,50 Euro je Maske, ohne Mengenobergrenze und ohne Begrenzung der Lieferanten.
Milliardenrisiko aus weiteren Maskenklagen
Als sich die Versorgungslage 2020 entspannte und Masken günstiger wurden, nahm der Bund nach Darstellung des Berichts zahlreiche Bestellungen nicht mehr vollständig ab oder bezahlte später nicht. Zur Begründung verwies der Staat auf verspätete Lieferungen oder angebliche Qualitätsmängel.Das OLG Köln hält diese Argumentation demnach nicht für tragfähig. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Fixgeschäft vor, das Verträge automatisch mit Fristablauf beendet, zudem durfte der Bund Lieferungen nicht pauschal wegen überschrittener Fristen oder behaupteter Mängel zurückweisen.
Der Bund setzt nun auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und will die Urteile kippen. Insgesamt steht laut Bericht ein Risiko von rund 2,3 Milliarden Euro aus Maskenklagen im Raum, mit Zinsen könnte die Belastung sogar auf bis zu vier Milliarden Euro steigen.
In unserem früheren Beitrag zur Gesetzesvorlage für den automatischen Austausch von GloBE-Mindeststeuerdaten haben wir erläutert, wie Deutschland eine internationale Vereinbarung ab 15. Januar 2025 umsetzen will. Ziel ist es, Mindeststeuer-Berichte multinationaler Unternehmensgruppen zentralisiert verfügbar zu machen, Mehrfachmeldungen zu vermeiden und den beteiligten Finanzverwaltungen einen schnelleren Zugriff auf die relevanten Angaben zu ermöglichen.
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