Bundestag berät Gesetz für automatischen Austausch von Mindeststeuer-Daten
Die Bundesregierung treibt im Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung einer internationalen Vereinbarung über den Austausch von Unternehmens-Steuerdaten voran. Ziel ist es, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung bei der Mindestbesteuerung auszubauen und Mehrfachmeldungen von Unternehmensgruppen zu vermeiden.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den automatischen Austausch von GloBE-Mindeststeuerdaten mit Wirkung ab 15. Januar 2025 im Bundestag eingebracht.
- Die mehrseitige Vereinbarung reduziert durch zentralisierte Mindeststeuer-Berichte die Meldepflichten für multinationale Unternehmensgruppen erheblich.
- Der automatische Austausch beginnt, sobald alle beteiligten Staaten die Erfüllung von Datenschutzauflagen und weiteren Voraussetzungen bestätigen.
Gesetzesvorlage zur Umsetzung der GloBE-Vereinbarung
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen eingebracht. Mit der Zustimmung des Bundestags soll Deutschland den automatisierten Austausch von Daten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen mit mehreren Staaten ermöglichen.Nach Angaben der Regierung sind GloBE-Informationen Mindeststeuer-Berichte, die Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Steuerhoheitsgebiete einreichen. Um das Verfahren effizient und verwaltungsarm zu halten, muss dieser Bericht nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet mit einer ansässigen Geschäftseinheit separat abgegeben werden, sondern kann zentral in einem Land eingereicht werden.
Weniger Meldepflichten, mehr Zugriff der Behörden
Die mehrseitige Vereinbarung etabliert nach Darstellung der Regierung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen. Damit sollen die betroffenen Behörden rechtzeitig Zugang zu den Angaben aus den Mindeststeuer-Berichten der Unternehmensgruppen erhalten.Gleichzeitig sollen mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten innerhalb einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Der automatische Informationsaustausch kann nach Darstellung der Regierung beginnen, sobald alle beteiligten Staaten die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, insbesondere beim Datenschutz, zugesichert haben.
In unserem früheren Beitrag zum BFH-Urteil zur Besteuerung von Fährlohn im nationalen Seeverkehr haben wir erläutert, dass Deutschland nach dem DBA mit Zypern das Besteuerungsrecht für die Vergütung eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers behält. Der Bundesfinanzhof stellte dabei klar, dass „Binnenverkehr“ eng auszulegen ist und keine streckenbezogene Aufteilung zwischen Binnen- und Küstengewässern erfolgt, wodurch die Einkünfte vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen.
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