Bafin leitet Bilanzprüfung bei pferdewetten.de AG wegen möglicher Rechnungslegungsverstöße ein
Die Finanzaufsicht Bafin startet eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses der pferdewetten.de AG zum 31. Dezember 2024 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts. Auslöser sind konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf Bilanzansätze und Bewertungen beziehen.
Höhepunkte
- Die Bafin hat am 15. Juni 2026 ein Prüfverfahren gegen pferdewetten.de AG wegen potenziell fehlerhafter Bilanzierung aktiver latenter Steuern und wertgeminderter Anzahlungen eingeleitet.
- Im Fokus stehen der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und die Möglichkeit unrealistisch hoher Ausweisung von Steuervorteilen, was die Vermögens- und Ertragslage beeinflusst.
- Laut Paragraph 107 Absatz 1 WpHG ist die Bafin verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten eine Prüfung einzuleiten und diese öffentlich bekannt zu machen, was Anleger direkt betrifft.
Prüfungsanlass und betroffene Bilanzposten
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, hat sie am 15. Juni 2026 das Verfahren gegen die pferdewetten.de AG eingeleitet. Im Fokus stehen nach Angaben der Aufsicht möglicherweise unzutreffend angesetzte und beziehungsweise oder bewertete aktive latente Steuern sowie wertgeminderte Anzahlungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024.Aktive latente Steuern werden als Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen und entstehen etwa durch unterschiedliche Bewertungen nach IFRS und Steuerrecht. Sie können auch im Zusammenhang mit steuerlichen Verlusten bilanziert werden, wenn diese später mit Gewinnen verrechnet werden können.
Werden solche Steueransprüche zu hoch angesetzt, kann die Bilanz mehr realistisch erwartbare Steuervorteile ausweisen als tatsächlich bestehen. Dadurch wären sowohl die Bilanzsumme zu hoch als auch die Aufwendungen zu niedrig dargestellt.
Bei Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen eines Vertragspartners. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser seine Leistung nicht mehr erbringt, muss der entsprechende Vermögenswert auf eine Wertminderung überprüft werden.
Aufsichtsrechtlicher Rahmen und Bedeutung für den Markt
Die Bafin muss eine anlassbezogene Prüfung einleiten, wenn konkrete Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung vorliegen. Rechtsgrundlage ist nach den Angaben der Behörde Paragraph 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes.Solche Prüfungen werden in der Regel von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der Bafin durchgeführt. Zudem soll die Aufsicht von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen nach Paragraph 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG auch öffentlich bekanntmachen.
Für Investoren ist das Verfahren relevant, weil die Bewertung latenter Steuern und von Anzahlungen unmittelbaren Einfluss auf Vermögenslage und Ergebnisdarstellung eines Unternehmens haben kann. Die Prüfung betrifft zwar den Abschlussstichtag Ende 2024, setzt aber ein aktuelles Signal zur Kontrolle der Rechnungslegung im deutschen Kapitalmarkt.
In unserem früheren Beitrag zur Kursanalyse der Deutsche Bank (DBK) haben wir die kurzfristig gemischte technische Lage der Aktie beleuchtet. Dabei standen zentrale Indikatoren und Kursmarken im Fokus, insbesondere eine eng definierte Handelsspanne sowie ein wichtiger Widerstand, dessen Überwinden als Signal für mehr Aufwärtsdynamik gewertet wurde. Diese Einordnung liefert einen Marktkontext dazu, wie Investoren Signale aus dem Finanzsektor – ob aus Kursmustern oder aus regulatorischen Entwicklungen – in ihre Bewertung einbeziehen.
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