Bundesfinanzministerium stößt Gesetzesänderung nach Tabaksteuer-Panne an
Im Streit um die vorzeitig in Kraft getretene Tabaksteuererhöhung zeichnet sich keine schnelle administrative Korrektur ab. Statt eines kurzfristigen Berichtigungsverfahrens steuert das Bundesfinanzministerium nun auf eine erneute Änderung des Tabaksteuergesetzes durch den Bundestag zu.
Das Wichtigste
- Das Bundesfinanzministerium hat bislang kein formelles Berichtigungsverfahren zur Korrektur des Tabaksteuergesetz-Fehlers eingeleitet und verlagert den Prozess ins Parlament.
- Eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes soll per Formulierungshilfe an das Finanzausgleichsgesetz angehängt und rasch im Bundestag beschlossen werden.
- Rechtliche und fiskalische Unsicherheiten bezüglich bereits erhobener oder ausgesetzter Steuern bleiben bis zur möglichen Bundesratsentscheidung am 20. November bestehen.
Korrekturweg verlagert sich ins Parlament
Wie BILD berichtet, bestätigt ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, dass das Bundesministerium der Finanzen bislang kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet hat. Nach Angaben aus dem Umfeld der Parlamentsverwaltung gibt es bisher lediglich Vorgespräche auf Arbeitsebene über mögliche Wege zur Fehlerkorrektur und über die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens.Damit gerät die ursprünglich in Aussicht gestellte schnelle Heilung des Gesetzgebungsfehlers ins Wanken. Das Ministerium hatte zuvor erklärt, eine Korrektur des technischen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren unverzüglich nach Bekanntwerden angestoßen zu haben, erläuterte aber trotz mehrfacher Nachfragen nicht, welche konkreten formellen Schritte bereits erfolgt sind.
Am Mittwochabend räumt ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil ein, dass sich das Ministerium im Ergebnis für eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes entschieden hat, um verbleibende rechtliche Zweifel auszuräumen. Dafür soll eine Formulierungshilfe an das Finanzausgleichsgesetz angehängt werden, die zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden soll.
Folgen für Steuerpraxis bleiben offen
Als nächster Termin gilt nach Darstellung des Ministeriums der 20. November, an dem der Bundesrat die Neuregelung endgültig beschließen könnte. Anschließend wäre noch im November eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt möglich.Bis dahin bleibt die rechtliche und fiskalische Unsicherheit bestehen. Offen ist insbesondere, wie mit Steuern umgegangen wird, die auf Basis der fehlerhaften vorzeitigen Regelung bereits erhoben wurden oder die wegen der ausgesetzten Anwendung des Gesetzes nicht erhoben werden.
In unserer früheren Berichterstattung zur geplanten Tabaksteuererhöhung ab 2027 haben wir erläutert, dass der Finanzausschuss einem Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt hat. Vorgesehen ist ein über vier Jahre laufender Aufwuchs der Abgaben auf Tabakprodukte mit erwarteten Steuermehreinnahmen sowie ein verschobener Start neuer Tarife für einzelne Produktgruppen ab dem 1. März 2027. Zudem haben wir die politische Debatte um Gesundheitsziele, Einnahmeerwartungen und mögliche Ausweichbewegungen in den Schwarzmarkt zusammengefasst.
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