Berliner Tabaksteuer-Korrektur stößt wegen geplanter Rückwirkung auf rechtliche Risiken

Berliner Tabaksteuer-Korrektur stößt wegen geplanter Rückwirkung auf rechtliche Risiken
Tabaksteuer-Risiko in Berlin

Nach einer Panne bei der Tabaksteuer will die Bundesregierung die bisherigen Steuersätze für Vapes und E-Zigaretten-Liquids rückwirkend ab 21. Oktober bis zum Jahresende wieder einsetzen. Der Plan soll über einen Änderungsantrag zum Finanzausgleichsgesetz beschleunigt werden, stößt aber in Politik und Rechtswissenschaft auf erhebliche Zweifel.

Das Wichtigste

  • Union und SPD planen per Änderungsantrag, die alten Tabaksteuersätze für Vapes und Liquids rückwirkend ab 21. Oktober wieder einzuführen.
  • Mehrere Verfassungsrechtler, darunter Volker Boehme-Neßler und Roland Ismer, sehen erhebliche rechtliche Risiken bei der geplanten rückwirkenden Steuererhöhung.
  • Für Händler und Anbieter von Vapes und Liquids bleibt die steuerliche Lage bis Jahresende unklar, da Nachbelastungen rechtlich umstritten sind.

Geplante Gesetzeskorrektur und juristische Einwände

Wie BILD berichtet, sollen die Fraktionen von Union und SPD die Korrektur der Tabaksteuer-Panne im Omnibusverfahren an das Finanzausgleichsgesetz anhängen. Ein entsprechender Änderungsantrag sieht vor, dass die alten Tabaksteuersätze rückwirkend ab dem 21. Oktober bis zum Jahresende gelten.

Besonders umstritten ist, dass die Steuer auf Vapes und E-Zigaretten-Liquids damit nachträglich wieder erhöht würde, nachdem sie infolge der Panne laut Gesetz auf null gefallen war. Mehrere Juristen äußern daran verfassungsrechtliche Bedenken. Der Oldenburger Jura-Professor Volker Boehme-Neßler hält eine rückwirkend höhere Steuer für verfassungsrechtlich grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für zulässig. Der Potsdamer Verfassungsrechtler Roland Ismer erklärt zudem, eine solche Konstellation habe es bisher noch nicht gegeben.

Ismer betont, wer Liquids in dieser Phase steuerfrei verkauft, könne allein deshalb nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Auch Walther Michl von der Bundeswehr-Universität München bewertet die rückwirkende Erhebung als unzulässig. Finanzminister Lars Klingbeil plant, die Korrektur am 20. November durch den Bundesrat bringen zu lassen.

Politischer Druck und Folgen für die Branche

Nach den vorliegenden Informationen sind Haushalts- und Finanzexperten der CDU/CSU-Fraktion skeptisch, ob der Ansatz rechtlich trägt. Auch Thomas Liebel, Chef der Zoll- und Finanzgewerkschaft, erklärt, die rückwirkende Wiedereinführung der Tabaksteuer bei Vapes und Liquids müsse gesondert geprüft werden.

Zusätzlichen Druck macht die Opposition. Die Grünen wollen neben einer gesetzlichen Anpassung auch aufklären lassen, wie die rechtlich unsichere Übergangsphase behandelt wird und wie vergleichbare Fehler künftig vermieden werden können. Für Händler und Anbieter von Vapes und Liquids bleibt damit vorerst offen, welche steuerlichen Regeln bis Jahresende tatsächlich gelten und ob eine nachträgliche Belastung Bestand haben würde.

Unsere frühere Berichterstattung über die geplante Tabaksteuererhöhung ab 2027 zeigte, dass der Finanzausschuss einem Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt hat. Im Mittelpunkt standen der über mehrere Jahre vorgesehene Anstieg der Abgaben, die erwarteten Mehreinnahmen sowie die Debatte über Gesundheitsschutz, Ausweichbewegungen in den Schwarzmarkt und die konkrete Ausgestaltung der Tarife für verschiedene Tabakprodukte.

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