Bundestagsanhörung stellt Streichung der Weideprämie für 2027 in den Mittelpunkt
Im Agrarausschuss des Bundestags steht ein Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Fokus, der zwei für 2027 geplante Öko-Regelungen aus dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz streichen soll. Im Zentrum der Anhörung steht die bundesweite Weideprämie, deren Wegfall nach Einschätzung mehrerer Sachverständiger Folgen für Planungssicherheit, Tierwohl und Biodiversität hat.
Das Wichtigste
- Der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft diskutiert die komplette Streichung der Weideprämie und einer weiteren Öko-Regelung für 2027 zur Entbürokratisierung.
- Sachverständige betonen, dass die Streichung bundesweiter Prämien Mehrkosten von rund 400 Euro je Milchkuh unkompensiert lässt und Planungssicherheit für Betriebe gefährdet.
- Branchenvertreter warnen, dass das Aus der Prämien die ökologische Wirksamkeit der GAP schwächt, trotz bereits beschlossener und auf 2027 verschobener Öko-Regelungen.
Anhörung dreht sich um Förderregeln bis 2027
Wie berichtet der Deutsche Bundestag, befasst sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen.Der Entwurf sieht vor, die für 2027 geplanten Förderprämien für die saisonale Weidehaltung in konventionellen und ökologischen Milchviehbetrieben sowie eine weitere Öko-Regelung zur innerbetrieblichen Flächenverteilung für mehr Biodiversität zu streichen. Zur Begründung heißt es, dass für das letzte Jahr der laufenden Förderperiode auf zusätzliche Öko-Regelungen verzichtet werden solle, um neuen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Die laufende Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union endet Ende 2027.
Anton Hübl, von der CDU/CSU-Fraktion als Einzelsachverständiger benannt, spricht sich gegen neue Öko-Regelungen aus. In sechs Bundesländern, darunter Bayern, gebe es bereits auf regionale Bedingungen zugeschnittene Weideprämien, die Überschneidungen und Doppelförderungen vermeiden sollten. Für nur ein Jahr eine bundeseinheitliche Maßnahme einzuführen, sei für Verwaltung und Zahlstellen ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, zudem bräuchten Landwirte Planungssicherheit.
Zustimmung zum Vorhaben kommt auch von den Freien Bauern Deutschland, vertreten durch Frieda Salzwedel. Sie hält den Verzicht auf zusätzliche Öko-Regelungen für sachgerecht, weil andernfalls neue Förderbedingungen, Antragsverfahren und Kontrollen für einen kurzen Zeitraum eingeführt werden müssten. Zugleich bewertet der Verband den Entwurf nur als ersten Schritt und fordert weitere Entlastungen wie Bagatellgrenzen bei Sanktionen und eine Steuerbegünstigung für Agrardiesel.
Branche warnt vor Folgen für Tierwohl und Biodiversität
Kirsten Wosnitza hält die geplante Streichung der Weideprämie für weidehaltende Milchviehbetriebe für nicht nachvollziehbar. Die Sachverständige, benannt von Bündnis 90/Die Grünen, argumentiert, höhere Standards bei Tierwohl und Biodiversität könnten sich nur breit durchsetzen, wenn Erlöseinbußen und Zusatzkosten ausgeglichen würden. Für Betriebe ohne Landesprogramm wäre die Prämie eine erste bundesweite Anerkennung ihres Aufwands und ein Signal an andere Höfe gewesen.Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, vertreten von Viktoria Gaul, lehnt die Streichung der beiden Öko-Regelungen als agrarpolitischen Rückschritt ab. Nach ihren Angaben sinkt der Anteil der Milchkühe mit Weidezugang von 42 Prozent im Jahr 2009 auf rund 30 Prozent im Jahr 2019, während die Mehrkosten der Weidehaltung bei rund 400 Euro je Kuh liegen. Eine bundesweite Basisregelung, ergänzt um Länderprogramme, könne aus ihrer Sicht den Förderrahmen stabilisieren.
Phillip Brändle vom Naturschutzbund Deutschland betont zudem die Bedeutung der Weidehaltung für die Biodiversität und verweist auf den Rückgang von Weideflächen. Der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige erinnert daran, dass der Bundestag die Öko-Regelungen 2024 beschlossen und ihre Einführung später auf 2027 verschoben habe. Eine Streichung würde diese Beschlüsse und frühere Zusagen zur Planungssicherheit aus seiner Sicht entwerten und die ökologische Wirksamkeit der GAP schwächen, obwohl bereits über die nächste Förderperiode verhandelt wird.
Abseits der Weideprämie spricht Uta Stenzel vom Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverband eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs an. Sie fordert, die Pflicht zur namentlichen Nennung von Unternehmen bei bestimmten lebensmittelrechtlichen Verstößen aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen und schließt sich damit einer entsprechenden Forderung des Bundesrates an.
In unserer früheren Berichterstattung ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau im Bereich Landwirtschaft und Ernährung, der Betriebe und Verwaltung bis 2027 spürbar entlasten soll. Im Fokus standen dabei unter anderem längere Fortbildungsintervalle beim Pflanzenschutz, vereinfachte Rückverfolgbarkeitsregeln für kleinere Lebensmittelunternehmen sowie der Verzicht auf neue Öko-Regelungen für das letzte Jahr der laufenden GAP-Förderperiode. Zudem wurde eingeordnet, welche weitergehenden Forderungen der Bundesrat beim Abbau von Verwaltungslasten erhoben hat.
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