Bundestagsanhörung kritisiert geplante Wohngeldkürzung der Bundesregierung

Bundestagsanhörung kritisiert geplante Wohngeldkürzung der Bundesregierung
Kritik an Wohngeldkürzung

Die von der Bundesregierung geplante Kürzung beim Wohngeld stößt in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen auf breite Kritik. Im Zentrum des Gesetzentwurfs stehen die Aussetzung der Fortschreibung, die Halbierung der Heizkostenkomponente sowie Anpassungen der Wohngeldformel und Verfahrensvereinfachungen.

Das Wichtigste

  • Die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat der Bundesregierung umfassen eine Kürzung um 40 Prozent beziehungsweise rund eine Milliarde Euro.
  • Experten warnen, dass bis zu 500.000 Empfänger durch die Kürzungen aus dem Wohngeldbezug herausfallen könnten, besonders Familien und Alleinerziehende.
  • Laut Deutschen Mieterbund und anderen Organisationen erhöhen die Kürzungen das Armutsrisiko, führen zu mehr Verschuldung, Mietrückständen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

Kritik an Sparplänen und Folgen für Haushalte

Wie Deutscher Bundestag berichtet, lehnen mehrere Sachverständige die vorgesehenen Leistungskürzungen in der Anhörung am Mittwoch deutlich ab. Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband warnt, das Wohngeld sei eine zentrale sozialpolitische Leistung, die Menschen mit niedrigen Einkommen vor Wohnarmut und Wohnungsverlust schütze, und die Kürzungen würden besonders stark jene treffen, die bereits heute ein hohes Armutsrisiko tragen.

Nach Darstellung Schabrams würden künftig 163.000 Haushalte auf Grundsicherung angewiesen sein. Damit werde das eigentliche Ziel des Wohngeldes, den Bezug existenzsichernder Grundsicherungsleistungen zu vermeiden, nach ihrer Einschätzung ins Gegenteil verkehrt.

Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund bezeichnet die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat von 40 Prozent als unverhältnismäßig und unsozial. Der Mieterbund hält es für unverständlich, dass bei einem Gesamtetat des Bauministeriums von rund 7,7 Milliarden Euro eine Milliarde Euro allein beim Wohngeld eingespart werden soll, und erwartet, dass bis zu 500.000 Empfänger aus dem Bezug herausfallen.

Auch Joachim Krauß von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sieht erhebliche Risiken. Er befürchtet mehr Verschuldung, Mietrückstände und neue Wohnungsnotfälle, weil der Wechsel vieler Betroffener in nachrangige Sicherungssysteme mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand, Zuständigkeitswechseln und Verzögerungen verbunden sein könne.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund nennt die Kürzungen inakzeptabel und sozialpolitisch falsch. Statt das Wohngeld zu reduzieren, müsse nach seiner Auffassung der Anstieg der Mieten wirksam begrenzt werden.

Geteilte Bewertung von Entlastung und Haushaltswirkung

Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland erkennt im Gesetzentwurf zwar sinnvolle Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, sieht aber zugleich eine Schwächung des Leistungsniveaus durch die Aussetzung der Fortschreibung, die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Anpassung der Wohngeldformel. Haushaltskonsolidierung sei zwar notwendig, solle jedoch nicht vorrangig zulasten bedürftigkeitsabhängiger Förderung gehen.

Christian Lieberknecht vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen spricht ebenfalls von einem Rückschritt. Nach seiner Einschätzung könnte ein Drittel der Haushalte aus dem Wohngeld fallen, mit Folgen vor allem für Familien und Alleinerziehende; zugleich drohten nur geringe reale Einsparungen, höhere fiskalische Belastungen insbesondere für Kommunen und mehr Verwaltungsaufwand.

Eine abweichende Position vertritt Markus Mempel für den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund. Er begrüßt die Rückführung staatlicher Leistungen auf stärker unterstützungsbedürftige Haushalte und erwartet dadurch auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden; angesichts der Haushaltslage sei es aus seiner Sicht vertretbar, die vor dreieinhalb Jahren ausgeweitete Leistung teilweise zurückzunehmen.

Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag widerspricht dieser Einschätzung. Mit der Maßnahme werde ein aus seiner Sicht besonders zielgenaues Instrument der sozialen Sicherung gegen hohe Wohnkosten erheblich geschwächt, ohne zu substanzieller Verwaltungsvereinfachung oder einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Sozialleistungssystems beizutragen; zudem passe der Schritt nicht zum Aktionsplan Wohnungslosigkeit.

In unserem früheren Beitrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 haben wir erläutert, wie die Bundesregierung den Bundeshaushalt über Umschichtungen und Einschnitte bei Sozialausgaben strukturell entlasten will. Dabei stand auch die öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss im Fokus, in der Sachverständige den Konsolidierungseffekt teils als begrenzt bewerteten und mehr Transparenz bei Etatverschiebungen anmahnten.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.