AfD-Fraktion drängt auf Rückführung teurer Arzneimittel in den Versorgungskreislauf

AfD-Fraktion drängt auf Rückführung teurer Arzneimittel in den Versorgungskreislauf
AfD will Medikamenten-Rückführung

Die AfD-Fraktion im Bundestag will die Entsorgung ungeöffneter, originalverpackter und nicht abgelaufener Medikamente verringern. Nach ihrer Einschätzung belastet die bisherige Praxis nicht nur Ressourcen, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung finanziell.

Das Wichtigste

  • Die AfD-Fraktion fordert Modellprojekte zur qualitätsgesicherten Rückführung originalverpackter Hochpreis-Fertigarzneimittel in den Versorgungskreislauf.
  • Eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung soll rechtssichere Wiederabgabe von Fertigarzneimitteln mithilfe digitaler Dokumentations- und Überwachungssysteme ermöglichen.
  • Die vorgeschlagene Regelung zielt auf Kostensenkung im Gesundheitssystem und erfordert strengere Kontrollen bei Lagerung, Dokumentation und Qualitätssicherung.

Vorstoß für rechtssichere Wiederabgabe

Wie Deutscher Bundestag mitteilt, begründet die Fraktion ihren Antrag mit dem Umstand, dass Therapien vorzeitig enden oder Patienten versterben und dadurch hochwertige Fertigarzneimittel ungenutzt entsorgt werden.

Die Abgeordneten fordern deshalb Modellprojekte zur qualitätsgesicherten Rückführung von originalverpackten Hochpreis-Fertigarzneimitteln in den Versorgungskreislauf. Zudem soll die Apothekenbetriebsordnung so geändert werden, dass eine Wiederabgabe originalverpackter Fertigarzneimittel unter Einsatz digitaler Dokumentations- und Überwachungssysteme rechtssicher möglich wird, sofern eine lückenlose Qualitätskontrolle nachgewiesen ist.

Mögliche Folgen für Kassen und Versorgung

Im Kern zielt der Antrag darauf ab, vermeidbare Ausgaben im Gesundheitssystem zu begrenzen und zugleich den Einsatz bereits produzierter Arzneimittel effizienter zu machen.

Für den Pharmabereich und die Versorgungspraxis würde eine solche Regelung vor allem strengere Kontroll- und Nachweispflichten für Lagerung, Dokumentation und Qualitätssicherung bedeuten. Ob und in welchem Umfang entsprechende Modellprojekte umgesetzt werden, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

In unserem früheren Bericht zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen im Bundestag ging es um die Chancen und Streitpunkte einer stärkeren Digitalisierung der Versorgung. Dabei stand insbesondere zur Debatte, wie weit Krankenkassen Gesundheitsdaten nutzen dürfen und welche praxistauglichen, rechtssicheren Regeln für digitale Anwendungen in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken nötig sind.

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