Bundestag berät Novelle des Luftverkehrsgesetzes zum Fluglärmschutz
Der Verkehrsausschuss des Bundestags befasst sich am 11. November 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Novellierung des Luftverkehrsgesetzes. Im Mittelpunkt stehen neue Vorgaben zum Fluglärmschutz, zur Beteiligung örtlicher Fluglärmkommissionen und zu Entgeltanreizen für leisere Flugzeugtypen.
Das Wichtigste
- Bundestag hält am 11. November 2026 eine Anhörung zur Novelle des Luftverkehrsgesetzes mit Fokus auf zusätzlichen Fluglärmschutzregelungen ab.
- Geplante Gesetzesänderung sieht eine stärkere Differenzierung der Flughafenentgelte nach Lärmschutzkriterien und Förderung lärmarmer Flugzeugtypen vor.
- Fluglärmkommissionen erhalten künftig umfassendere Informations- und Beteiligungsrechte bei Flugverfahren, inklusive Zugang zu Unterlagen und Veröffentlichungspflicht ihrer Empfehlungen.
Anhörungstermin und Inhalte der Gesetzesänderung
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, findet die öffentliche Anhörung am Mittwoch, 11. November 2026, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses statt. Nach aktuellem Stand sind acht Sachverständige, Interessenvertreter und weitere Auskunftspersonen geladen.Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um zusätzliche Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Nach dem Gesetzentwurf ist die Einhaltung bestehender Betriebsbeschränkungen an deutschen Flugplätzen auch mit Blick auf die Akzeptanz des Luftverkehrs von besonderer Bedeutung.
Vorgesehen ist zudem, die Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flughafenumland auszubauen. Darüber hinaus sollen Anreize für den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen geschaffen werden.
Entgeltregeln und Beteiligung der Fluglärmkommissionen
Ein zentrales Element des Entwurfs ist eine stärkere Differenzierung der Entgelte an Verkehrsflughäfen nach Lärmschutzgesichtspunkten. Diese Ausgestaltung soll insbesondere die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster fördern; daneben bleibt auch eine Staffelung nach Schadstoffemissionen vorgesehen.Nach den geplanten Änderungen zu Paragraf 32b des Luftverkehrsgesetzes sollen Genehmigungsbehörden, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation den Kommissionen für die Beratung von Flugverfahren künftig Unterlagen zu den geprüften Verfahren, deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Verfahrens übermitteln. Die Kommissionen sollen diese Unterlagen und ihre Empfehlungen veröffentlichen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich bis zum 9. November 2026 für die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden. Die Sitzung wird zudem live im Parlamentsfernsehen und im Internet übertragen.
In unserem früheren Beitrag zu den EU-Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) haben wir erläutert, wie die Bundesregierung die ReFuelEU-Aviation-Vorgaben in deutsches Recht überführen will. Im Fokus standen dabei die geplanten Kontroll- und Sanktionsbefugnisse des Luftfahrt-Bundesamts sowie die Debatte zwischen erwarteter Rechtssicherheit und befürchteten Mehrkosten für Flughäfen und Airlines.
Neueste Legislation Nachrichten
- Forex
- Crypto