AfD-Fraktion fordert Sonder-Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonkräfte in Deutschland

AfD-Fraktion fordert Sonder-Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonkräfte in Deutschland
AfD will Sonder-Mindestlohn

Die Debatte um Arbeitskosten und Wettbewerbsfähigkeit in der deutschen Landwirtschaft rückt mit einem neuen Vorstoß im Bundestag erneut in den Fokus. Die AfD-Fraktion verlangt eine Sonderregelung für Saisonbeschäftigte mit Lebensmittelpunkt im Ausland, die nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten sollen.

Höhepunkte

  • Die AfD-Fraktion beantragt im Bundestag eine branchenspezifische Sonderregelung zum Mindestlohn für Saisonkräfte in landwirtschaftlichen Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen.
  • Saisonbeschäftigte aus dem Ausland sollen künftig nur noch 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten, sofern sie in arbeitsintensiven Sonderkulturen arbeiten.
  • Die vorgeschlagene Regelung würde Personalkosten für Agrarbetriebe senken, aber das Einkommen betroffener Saisonkräfte verringern; Position der Bundesregierung dazu ist offen.

Vorstoß zur Lohnregelung in Sonderkulturen

Wie der Deutsche Bundestag in seinem Informationsdienst hib berichtet, fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag auf, ein Gesetz für eine branchenspezifische Sonderregelung zum gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft vorzulegen.

Nach dem Vorschlag soll das Mindestlohngesetz für Saisonbeschäftigte nicht mehr gelten, wenn diese in landwirtschaftlichen Betrieben mit arbeitsintensiven Sonderkulturen tätig sind, ihren Lebensmittelpunkt jedoch im Ausland haben. Genannt werden dabei Obst, Gemüse, Wein und Hopfen in Deutschland.

Mögliche Folgen für Agrarbetriebe und Beschäftigte

An die Stelle des gesetzlichen Mindestlohns soll für diese Beschäftigtengruppe ein Mindestentgelt in Höhe von 80 Prozent des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns treten. Der Vorstoß zielt damit auf eine niedrigere Lohnuntergrenze für ausländische Saisonarbeitskräfte in besonders arbeitsintensiven Bereichen der Landwirtschaft.

Für Agrarbetriebe könnte eine solche Regelung die Personalkosten senken, während sie für betroffene Saisonkräfte ein geringeres Entgelt als nach dem allgemeinen Mindestlohn bedeuten würde. Ob die Bundesregierung den Antrag aufgreift, ist auf Basis der vorliegenden Informationen offen.

In unserem früheren Beitrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz haben wir beschrieben, wie die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen soll. Gleichzeitig haben wir betont, dass ökologische Anforderungen in der öffentlichen Beschaffung weiterhin verbindlich bleiben, weil Umweltvorgaben aus Fachgesetzen unverändert gelten. Damit zeigte der Artikel, wie gesetzliche Anpassungen Prozesse erleichtern können, ohne zentrale Standards vollständig aufzugeben.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.