Elena Nikulina

Linke dringt auf gesetzliche Verankerung des Rechts auf angemessene Nahrung in Deutschland

Linke dringt auf gesetzliche Verankerung des Rechts auf angemessene Nahrung in Deutschland
Recht auf Nahrung gefordert

Die Debatte um die Bemessung des Existenzminimums in Deutschland erhält mit einem neuen parlamentarischen Vorstoß zusätzlichen politischen Druck. Die Fraktion Die Linke verlangt neben einer gesetzlichen Verankerung des Rechts auf angemessene Ernährung auch eine Neubewertung der Regelsätze für Grundsicherung, Sozialhilfe und Leistungen für Asylbewerber.

Das Wichtigste

  • Die Linke fordert einen Gesetzentwurf zur expliziten Verankerung des Rechts auf angemessene Ernährung und weiterer Menschenrechte im deutschen Gesetz und Grundgesetz.
  • Ein weiterer Gesetzentwurf soll gewährleisten, dass wissenschaftlich ermittelte Kosten einer gesundheitsfördernden Ernährung gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bei Sozialleistungen berücksichtigt werden.
  • Die Fraktion kritisiert, dass ein Viertel der einkommensarmen Haushalte sich alle zwei Tage keine nährstoffreiche Mahlzeit leisten kann und fordert eine Anpassung der Sozialleistungen.

Forderungen an Gesetzgebung und Regelsätze

Wie der Bundestag mitteilt, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem das Menschenrecht auf angemessene Ernährung sowie weitere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte im einfachen Recht verankert werden. Zudem soll dieses Recht nach dem Willen der Abgeordneten durch eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs ausdrücklich und unmittelbar im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die Kosten für eine gesundheitsfördernde Ernährung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wissenschaftlich zu erheben. Auf dieser Grundlage soll ein weiterer Gesetzentwurf sicherstellen, dass diese Kosten bei der Berechnung der Regelbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigt werden.

Sozialpolitische Folgen für einkommensarme Haushalte

Der Antrag verweist auf eine angespannte Versorgungslage bei Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland. Demnach ist ein Viertel der einkommensarmen Haushalte finanziell nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine nährstoffreiche Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit zu leisten.

Zugleich kritisiert die Fraktion, dass seit 2010 dasselbe Verfahren zur Bestimmung des Existenzminimums verwendet wird, ohne die Kosten einer gesunden Ernährung einzubeziehen. Damit rückt der Vorstoß die Frage in den Mittelpunkt, ob die bisherigen Sozialleistungen die tatsächlichen Ausgaben für eine ausgewogene Ernährung ausreichend abbilden.

Unsere frühere Berichterstattung zur geplanten Anpassung der Fraktionsfinanzierung ab 2027 zeigte, dass für die Fraktionen im Bundestag eine leichte Erhöhung der staatlichen Geldleistungen um 0,52 Prozent vorgesehen ist, abgeleitet aus Teilindizes des Verbraucherpreisindexes. Zudem wurde erläutert, wie sich die vorgeschlagenen Grund- und Mitgliedsbeträge sowie die Zuschläge für Oppositionsfraktionen zusammensetzen und warum bei den Personalkosten vorerst kein zusätzlicher Anpassungsspielraum gesehen wird.

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