Bundesregierung bringt Gas- und Wasserstoffmarktgesetz auf den Weg

Bundesregierung bringt Gas- und Wasserstoffmarktgesetz auf den Weg
Neues Gas- und Wasserstoffgesetz

Das Bundeskabinett beschließt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, mit der die EU-Vorgaben für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt in deutsches Recht übernommen werden. Der Entwurf soll den regulatorischen Rahmen für den künftigen Wasserstoffhochlauf setzen und zugleich die Weiterentwicklung des Gasmarktes ordnen. Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium Verbraucherschutz, Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit der Energieversorgung.

Höhepunkte

  • Der Gesetzentwurf zum Gas- und Wasserstoffmarktgesetz setzt EU-Vorgaben um und legt technische Regeln für Marktdesign, Zertifizierung und Kennzeichnung fest.
  • Neue Verteilernetzentwicklungspläne verpflichten Betreiber zu konsultierten, technologieoffenen und regional abgestimmten Planungen mit formeller Prüfung durch Landesbehörden oder Bundesnetzagentur.
  • Bestehende Biomethananlagen erhalten 20 Jahre Bestandsschutz ab Inbetriebnahme beim Netzanschluss und Vorrangregelungen, Details zur Anschlussprivilegierung werden noch geprüft.

Regeln für Netze, Planung und Marktaufbau

Der Gesetzentwurf setzt die EU-rechtlichen Vorgaben nach Darstellung der Bundesregierung 1:1 um und enthält vor allem technische Regeln für Marktdesign und Regulierung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Dazu zählen Bestimmungen zur Zertifizierung und Entflechtung von Netzbetreibern sowie Vorgaben zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und von Wasserstoff gegenüber Endkunden. Die Novelle schafft damit die rechtliche Grundlage für den Aufbau eines regulierten Wasserstoffmarktes in Deutschland.

Hinzu kommen neue Regelungen für künftige Verteilernetzentwicklungspläne. Dieses langfristige Instrument soll den Betreibern der Gasverteilernetze eine nachfragebasierte und technologieoffene Planung ermöglichen. Regionale und lokale Entscheidungen sollen dabei die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sowie insbesondere die kommunale Wärmeplanung berücksichtigen.

Die Pläne müssen umfassend konsultiert werden und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden oder die Bundesnetzagentur. Damit verankert der Entwurf ein formelles Verfahren für Netzentscheidungen auf regionaler Ebene. Aus Sicht der Bundesregierung soll das die Planungs- und Rechtssicherheit für Kommunen, Netzbetreiber und Verbraucher erhöhen.

Verbraucherschutz bei sinkender Gasnachfrage

Der Entwurf sieht ausdrücklich keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Falls die Gasnachfrage in einzelnen Kommunen oder Regionen künftig deutlich sinkt, können Leitungen perspektivisch umgenutzt oder, sofern keine andere Nutzung möglich ist, stillgelegt werden. Voraussetzung bleibt laut Text, dass die Energieversorgung für betroffene Verbraucher voraussehbar, transparent, planbar, sicher und bezahlbar bleibt.

Zum Schutz der Endkunden gelten strenge Bedingungen für mögliche Trennungen von Gasnetzanschlüssen. Vorgesehen sind unter anderem Vorlaufzeiten von mindestens zehn Jahren sowie umfassende Informationspflichten. Unzulässig sind beabsichtigte Trennungen dem Entwurf zufolge dann, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme absehbar keine alternative Wärmeversorgung bereitsteht.

Zugleich enthält die Novelle Regeln, die einen Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen vermeiden sollen. Begründet wird dies mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten und der Möglichkeit, Leitungen anderweitig zu nutzen. Parallel dazu sollen die verfassungsmäßigen Rechte betroffener Grundstückseigentümer gewahrt bleiben.

Biomethan erhält verlängerten Bestandsschutz

Für Biomethanerzeugungsanlagen sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Sonderregeln vor. Dazu gehört insbesondere ein zeitlicher Netzanschlussvorrang sowie ein erweiterter Vertrauensschutz für bestehende Anlagen. Bei einer geplanten Trennung eines Netzanschlusses soll für Biomethan-Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten.

Das Ministerium prüft außerdem in einem Stakeholderprozess, wie eine Nachfolgeregelung für die bisherigen Netzanschlussprivilegierungen von Biomethananlagen nach dem Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung ausgestaltet werden kann. Damit bleibt ein Teil der Detailregeln für den Sektor noch offen. Für den deutschen Energiemarkt signalisiert die Vorlage dennoch, dass Gasnetze, Wasserstoffinfrastruktur und Biomethan künftig stärker in einem gemeinsamen Regulierungsrahmen betrachtet werden.

Für Versorger, Netzbetreiber und Kommunen ist die Novelle vor allem mit Blick auf Investitions- und Transformationsentscheidungen relevant. Der Entwurf verbindet EU-Vorgaben mit nationalen Leitplanken für Infrastruktur und Verbraucherschutz. Damit dürfte er die Debatte über die künftige Rolle der Gasnetze in der Wärmewende und beim Aufbau des Wasserstoffmarktes weiter prägen.

Wir berichteten zuvor über die Warnungen der Bundeswirtschaftsministerin vor möglichen Engpässen bei Benzin, Diesel und Kerosin ab Ende April oder Mai, falls der Konflikt mit dem Iran anhält oder eskaliert. In diesem Zusammenhang ging es auch um steigende Energiepreise, potenzielle Belastungen für Konjunktur und Inflation sowie Maßnahmen der Bundesregierung wie die Freigabe strategischer Ölreserven und Vorgaben für tägliche Preisänderungen an Tankstellen.

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